LID. Mit Klärschlamm soll künftig nicht mehr gedüngt werden. Schon ab nächstem Jahr ist ein Verbot auf Wiesen, Weiden und Gemüseflächen vorgesehen, ab 2005 auch auf Äckern. Das Umweltdepartement (UVEK) hat am Montag, 13. Mai seine Vorschläge bis zum 15. August in die Vernehmlassung geschickt. In den über 900 Kläranlagen der Schweiz fallen jährlich rund vier Millionen Kubikmeter Klärschlamm an, was einer Trockensubstanz von rund 200‘000 Tonnen entspricht, schreibt das UVEK in einer Medienmitteilung. In den vergangenen Jahren wurden gut 40 Prozent verwendet – wegen ökologischen Bedenken mit sinkender Tendenz. In Biolandbau ist der Einsatz sogar verboten.
Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff. Er ist aber auch mit einer ganzen Reihe von Schadstoffen und Krankheitserregern belastet. Dank modernen Analysemethoden lassen sich Giftstoffe wie PCB oder Dioxine schon in Spuren nachweisen. Dazu kommen Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder natürliche und künstliche Hormone.
Wenn künftig aller Klärschlamm verbrannt wird, entstehen jährliche Mehrkosten von rund 40 Millionen Franken. Diese sollen die Abwasserverbände übernehmen. Nach dem Düngeverbot soll abgeklärt werden, wie Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden könnte. Theoretisch wären das gemäss UVEK einige tausend Tonnen. Heute importiert die Schweiz jährlich rund 10‘000 Tonnen dieses Stoffes, der sich nicht künstlich herstellen lässt.
Mediendienst Nr. 2566 vom 16. Mai 2002