LID. Keine Tierquälerei in der Strafanstalt Lenzburg: Die vom Verein gegen Tierfabriken VgT eingereichte Anzeige gegen den landwirtschaftlichen Betriebsleiter ist grundlos erfolgt. Das Verfahren soll eingestellt werden. Wie das Bezirksamt Lenzburg am Mittwoch, 10. Januar bekannt gab, hat eine Inspektion ergeben, dass die Haltung von Kaninchen und Schweinen keinen Grund zu Beanstandungen bietet. Die Haltung der Kaninchen, die nicht der Strafanstalt, sondern den Kindern des Betriebsleiter gehörten, wurde in der Mitteilung gar als "tadellos" bezeichnet. VgT-Präsident Kessler hatte der Strafanstalt Tierquälerei und Verletzung von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Wegen seines vom Bezirksamt als "forsch" taxierten Vorgehens und Äusserungen im Internet muss er eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Bezirksamt kündigte eine Prüfung an.
Mediendienst Nr. 2498 vom 11. Januar 2001