Der Eiermarkt war bis Ende August in einen geschützten und einen ungeschützten Bereich aufgeteilt. Die aus dem geschützten Markt stammenden sogenannten Sys-temeier gibt es nun nicht mehr. Auch der vom Staat für diese Eier festgelegte Zielpreis ist entfallen. Direkt davon betroffen ist rund ein Drittel der Inlandproduktion. Die Übernahmepflicht der Importeure für die ehemaligen geschützten Eier soll als Übergangslösung noch während zwei Jahren aufrecht erhalten bleiben.
Selber für Abnehmer verantwortlich
Die Eierproduzenten müssen nun selber für den Absatz ihrer Produkte schauen. Es bleiben dabei die Möglichkeiten des Direktverkaufs oder von Abnahmeverträgen mit dem Handel. Als positiv ist die neu geltende generelle Stempelpflicht für Eier zu werten. Seit dem 1. September ist so die Herkunft bei allen Eiern sofort erkennbar. Es ist nicht mehr möglich, dass billige importierte Eier als teurere Inlandeier verkauft werden. Diese Deklarationspflicht stellt eine Verbesserung des Konsumentenschutzes dar.
Mehrpreis über bessere Qualität
Es wird sich zeigen müssen, ob sich die im Vergleich zu den ausländischen Eiern höheren Preise für Inlandeier behaupten können. Seit Jahren besteht in der Schweiz eine hohe Kaufbereitschaft für Schweizer Eier. Die Konsumenten würdigten auf diese Art das hohe Niveau an Tierschutzvorschriften im Vergleich zur Auslandproduktion. Auch in Zukunft müssen sich die Schweizer Produzenten diesen Mehrwert über besondere Leistungen sichern. Gefragt sind dabei Kreativität und marktgerechtes Verhalten. LID