LID. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP) in Posieux hat den Import und das Inverkehrbringen von Mischfuttermitteln und bestimmten Ausgangsprodukten belgischer Herkunft verboten. Dies um Kontaminationen von Schweizer Lebensmitteln mit Dioxinen vorzubeugen, wie die RAP, verantwortlich für die amtliche Futtermittelkontrolle, ihren Entscheid in einer Pressemitteilung vom 4. Juni begründet.
Die gleiche Massnahme war einen Tag zuvor von der EU-Kommission für die Mitgliedstaaten der EU erlassen worden. Die Abklärungen der RAP im Zusammenhang mit der Dioxin-Affäre hätten ergeben, dass aus Belgien keine Mischfuttermittel importiert werden und dass an Fetten zu Futterzwecken zwischen Januar und Mai 1999 nur 22 Tonnen aus Belgien eingeführt worden sind. Dabei handelte es sich um raffiniertes Maiskeimöl und nicht um kontaminiertes Altöl. In der Schweiz seien somit keine Mischfuttermittel mit dioxinhaltigem Fett hergestellt worden, hält die RAP fest.
Mediendienst Nr. 2417 vom 10. Juni 1999