LID. Im Streit um Schadensersatz wegen der Vernichtungsaktion von Gentech-Mais lenkt der Saatgutimporteur ein. Nach weiteren Verhandlungsrunden mit dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) hat sich die Eric Schweizer Samen AG zu Entschädigungszahlungen an die betroffenen Bauern bereiterklärt.
Gegenwärtig erscheinen Inserate der Importfirma in der Landwirtschaftspresse, worin die geschädigten Bauern lesen können, nach welchen Regeln der Schaden bezahlt wird. Sofort entschädigt werden sie mit 700 Franken pro Hektare für die Kosten, die ihnen durch die Zerstörung der Maiskulturen und die anschliessende Neuansaat entstanden sind, wie Lorenz Bösch, Sprecher des SBV, gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung bekanntgab. Damit den betroffenen Bauern der entstandene Schaden vergütet wird, müssen sich diese an das Vorgehen laut Inserat halten. Ein Formular, das bei der Firma Schweizer oder den Saatgutlieferanten bezogen werden kann, soll vom Saatgutverkäufer ausgefüllt und unterschrieben sowie auch vom Ackerbaustellenleiter gezeichnet werden. Geschädigte Bauern, die sich nicht an die ausgehandelten Vorgehensweise halten, müssen sich selber für ihr Recht bemühen, schreibt der SBV in einer Pressemitteilung.
Die restlichen Schäden, die durch den Ertragsausfall entstehen, werden von neutralen Experten geschätzt. Diese werden aufgrund eines Formulars der Firma Schweizer ein Schadenprotokoll aufsetzen, das die Basis für weiter Entschädigungen sein wird. Sobald die Entschädigungen zur allseitigen Zufriedenheit geregelt sind, wird die Arbeitsgruppe des SBV, die bislang die Verhandlungen führte, aufgelöst.
Mediendienst Nr. 2417 vom 10. Juni 1999