LID. Die beiden Saatgutsorten "Benicia" und "Ulla", die dieses Jahr in der Schweiz erstmals zum Verkauf zugelassen wurden, sind vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verboten worden. Grund: Zwei von zehn Proben hätten gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, wie das BLW in einer Pressemitteilung schreibt. Um deren Freisetzung in der Schweiz zu verhindern, habe das Amt den Handel mit Saatgut dieser Sorten sowie deren Anbau ab sofort verboten. Die Proben waren aufgrund von Erfahrungen in Deutschland angeordnet worden.
Der Verkaufsanteil der beiden betroffenen Sorten liegt gemäss Recherchen der Nachrichtenagentur SDA unter einem Prozent. Wieviel von dem betroffenen Saatgut tatsächlich bereits im Handel oder bereits angesät ist, klären die Behörden zurzeit ab. Für das Saatgut läuft eine Rückrufaktion.
Die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) verlangt in einer Pressemitteilung härtere Sanktionen gegenüber den Verursachern von eingeführtem Saatgut mit GVO und fordert einen konsequenten Verzicht auf Gentechnologie in der Landwirtschaft.
Mediendienst Nr. 2413 vom 11. Mai 1999