LID. Tabak und Alkohol sollen auch weiterhin nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden. Dafür hat sich der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) in seiner Stellungnahme zur Revision der Betäubungsmittelgesetzgebung ausgesprochen. Mit der Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz würden Produktion, Verkauf und Konsum kriminalisiert und in die Nähe des Drogenkonsums gerückt, schreibt der SBV. Der Vorstand des Bauernverbandes spricht sich ferner für die Entkriminalisierung des Cannabiskonsum für Erwachsene aus. Damit Hanf als nachwachsender Rohstoff weiterhin angebaut werden könne, lehnt der Bauernverband die Absicht des Bundes ab, die Kontrolle des Anbaus weiter zu verschärfen. Die Vorschläge des Bundes würden von den Bauern praktisch eine Laborüberwachung ihrer Produktion verlangen, was den Anbau verhindern würde. Nach Ansicht des Vorstandes des Schweizerischen Bauernverbandes soll lediglich kontrolliert werden, dass Sorten aus der offiziellen Sortenliste angebaut würden. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Sömmerungsbeiträge unterstützt der Vorstand die Erhöhung der Beiträge für nichtgemolkene Tiere auf Alpen. Ebenso unterstützt er eine Harmonisierung der Kontrollregelungen mit jenen der übrigen Direktzahlungen. Der Vorstand wehrt sich aber gegen Auflagen und Regelungen, welche die Kosten der Freisetzung von Grossraubtieren auf die landwirtschaftliche Produktion abwälzen und zu einer überbordenden Kontrolle der Alpwirtschaft führen. Ferner wehrt sich der Bauernverband dagegen, dass über die Verordnung über die Sömmerungsbeiträge versucht wird, zusätzliche Umweltvorschriften für Alpen und einen Erschliessungsstopp zu realisieren.
Mediendienst Nr. 2444 vom 16. Dezember 1999