rp. Fische aus dem schweizerischen Teil des Bodensees dürfen ab sofort wieder ans deutsche Ufer exportiert werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat mit den Veterinärbehörden der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Dadurch können die seit 1992 unterbrochenen traditionellen Handelsbeziehungen zwischen den Fischern und kleineren Verarbeitungsbetrieben an beiden Ufern des Bodensees wieder aufgenommen werden, wie das BVET mitteilt.
Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes mit seinen harmonisierten Veterinärbestimmungen und strengeren Grenzkontrollen und das Nein des Schweizervolkes zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hatten dazu geführt, dass Bodenseefischer und Verarbeitungsbetriebe auf der schweizerischen Seite des Sees ihre Fischereierzeugnisse seit 1993 nicht mehr in den benachbarten deutschen Raum liefern konnten. Neu können im Bodensee gefangene Fische nun wieder ohne grenztierärztliche Kontrolle bei Betrieben am andern Seeufer angelandet werden. Handwerksmässig strukturierte Betriebe, welche die jeweiligen nationalen Hygieneanforderungen erfüllen, werden auf Listen aufgenommen, die den Veterinärbehörden des Einfuhrlandes übermittelt werden. Diese Betriebe können Sendungen mit Bodenseefischen mit einem Minimum an Formalitäten über die Grenze verbringen.
Mediendienst Nr. 2321 vom 31. Juli 1997