LID. Am 24. Mai hat Frankreich die Vernichtung von gentechnisch verändertem Raps angeordnet, nachdem am Vortag bereits Schweden die gleiche Entscheidung getroffen hatte. Das Amt des Premierministers in Paris teilte am 25. Mai mit, zuvor sei geprüft worden, unter welchen Bedingungen der Gen-Raps irrtümlich ausgesät wurde. In Frankreich sind offiziellen Angaben zufolge 600 Hektar, in Schweden 1‘200 Hektaren betroffen. Das baden-württembergische Umweltministerium bekräftigte, es gebe keine rechtliche Handhabe, um die Vernichtung des Rapses in dem deutschen Bundesland anzuordnen.
Es seien lediglich Beimengungen von 0,03 Prozent Gen-Raps festgestellt worden, während aus Schweden Werte von 2,9 Prozent bekannt geworden seien, betonte ein Ministeriumssprecher. Die Umweltorganisation Greenpeace stellte gegen das Stuttgarter Ministerium Strafanzeige wegen Unterlassung.
Die Interessen der Landwirte sollten gewahrt werden, erklärte die Regierung in Paris. Im nordostfranzösischen Departement Meuse war bereits am 24. Mai die Vernichtung des Gen-Rapses angelaufen. Eine landwirtschaftliche Genossenschaft hatte erklärt, sie fürchte um ihren Ruf und werde deshalb den Raps vernichten. Sie kündigte eine Schadensersatzklage gegen die Lieferanten an. Greenpeace reichte auch eine Strafanzeige gegen die niederländische Firma Advanta Seeds ein, die das Saatgut geliefert hatte.
Der Stuttgarter Ministeriumssprecher verwies darauf, dass es keinen rechtlich verbindlichen Wert gebe, um die Verunreinigung gentechnisch veränderter Pflanzen zu beurteilen. Über einen solchen Grenzwert werde lediglich gesprochen. Ausser in Schweden, Frankreich und Deutschland wurde der Gen-Raps auch in Grossbritannien ausgesät. Die britische Regierung vertritt ebenfalls die Ansicht, es gebe keine rechtliche Grundlage, eine Vernichtung anzuordnen.
Mediendienst Nr. 2467 vom 30. Mai 2000