LID. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Landwirtschaftlichen Beratungszentrale Lindau (LBL) soll flankierende Massnahmen zur Umsetzung des Antibiotika-Verbots in der Tiermast erarbeiten. Sie hat ihre Tätigkeit in drei Untergruppen aufgenommen, wie die LBL mitteilt. Die Untergruppen befassen sich mit den Themenbereichen Haltungsbedingungen und Management, Fütterung sowie dem Bereich Tiergesundheit, Bestandesbetreuung, Prävention, Medikamenteneinsatz und Aufzeichnungen. Ergebnisse sollen Ende August vorliegen. Anschliessend werde die zielgerichtete Vorbereitung der Tierhalter, Futtermittelhersteller, Tierärzte, Berater und Stallbauer an die Hand genommen, schreibt die LBL in einer Mitteilung. Ziel sei es, den "guten Standard in der Tierhaltung mit gemeinsamen Anstrengungen" zu halten. In der Arbeitsgruppe sind die Produzentenorganisationen, Tierärzte, Gesundheitsdienste, Forschungsanstalten, Futtermittel- und Stallbaufirmen sowie die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET) vertreten.
Der Einsatz von Antibiotika als antimikrobielle Leistungsförderer (AML) wurde vom Parlament im März im Rahmen der Agrarreform AP 2002 verboten. Bereits im vergangenen Winter hatten der Schweizerische Bauernverband (SBV) und andere Produzentenorganisationen einen freiwilligen und schrittweisen Ausstieg aus dem AML-Einsatz im Rahmen des QM-Systems Schweizer Fleisch beschlossen. Laut LBL zeigen Erfahrungen in Schweden jedoch, dass ein Verzicht auf die Verfütterung von AML mit flankierenden Massnahmen begleitet werden müsse, damit die Gesundheit der Tiere erhalten bleibe, Antibiotika nicht vermehrt therapeutisch oder illegal eingesetzt würden, Überdosierungen von Alternativsubstanzen vermieden und für den Tierhalter keine unverhältnismässigen wirtschaftlichen Nachteile erwachsen würden. Die Umsetzung entsprechender Massnahmen wird laut LBL mehrere Jahre dauern. Eine umfassende Informations-, Beratungs- und Weiterbildungskampagne soll schon im nächsten Herbst einsetzen.
Mediendienst Nr. 2356 vom 02. April 1998