LID. Die Europäische Kommission hat am 14. Juni eine Verordnung des Rats gutgeheissen, wonach griechischer Feta-Käse als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen werden soll. Wie die Kommission schreibt, darf Feta künftig nur noch in bestimmten Gebieten Griechenlands und nach strengen Regeln produziert werden. Produzenten in anderen Mitgliedsstaaten der EU, die diese Regeln nicht einhalten, müssen den Namen innerhalb von fünf Jahren ändern oder die Produktion einstellen.
Mediendienst Nr. 2571 vom 20. Juni 2002