LID. Die EU-Agrarminister haben am 4. Dezember mit qualifizierter Mehrheit ein praktisch vollständiges Verfütterungsverbot für Tiermehl beschlossen. Einzig Fischmehl darf künftig noch an Nutztiere verfüttert werden, allerdings nicht an Wiederkäuer, wie das Agrarische Informations Zentrum AIZ in Wien mitteilt. Das Verbot tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und gilt vorläufig für sechs Monate. "Ich gehe aber davon aus, dass das Tiermehlverbot verlängert wird", sagte Deutschlands Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke, der wegen der zeitlichen Befristung gegen diesen Vorschlag gestimmt hatte. Der österreichische Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer begrüßte die Entscheidung des EU-Ministerrates. Zugleich strich er heraus, dass die EU-Kommission versprochen habe, sicherzustellen, dass EU-Tiermehl auch in Drittländern nicht mehr an Tiere verfüttert wird. Sonst könnte über den Import von Fleisch das Tiermehl wieder auf dem Teller der Konsumenten in der EU landen.
Mediendienst Nr. 2494 vom 07. Dezember 2000