LID. Die Europäische Kommission will das Ende Juni auslaufende EU-Tiermehlverbot nur befristet verlängern. Dies meldet die Agentur Agra Europe. Wie aus einem Arbeitspapier der Kommission hervorgeht, soll das Verbot der Verfütterung von Tiermehlen an Schweine und Geflügel aufgehoben werden, sobald die vorgeschlagenen Vorschriften zu den nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten in Kraft getreten sind. Dieses Vorgehen bringt in den Augen der Kommission den Vorteil, wissenschaftlich begründet und somit in der Welthandelsorganisation (WTO) vertretbar zu sein. Weil dann nur 2 Millionen Tonnent tierische Nebenerzeugnisse vernichtet werden müssten - bei einem vollständigen Tiermehlverbot sind es 16 Mio. t -, würden zudem die Umweltbelastungen sowie die Einkommenseinbussen für die Landwirte verringert. Gegen ein Auslaufen des Tiermehlverbots am 30. Juni führt die Kommission die vorläufigen Kontrollergebnisse des Nahrungsmittel- und Veterinäramts (FVO) an, wonach fast alle Mitgliedstaaten sowohl das Verfütterungsverbot von tierischem Eiweiss an Wiederkäuer als auch die Beseitigung von Risikoma-terialien weiterhin schlampig umsetzen. Ausnahmen bildeten jedoch Dänemark, die Niederlande und Irland, wo die Herstellung von Wiederkäuer- und Nicht-Wiederkäuerfutter in verschiedenen Betrieben erfolge.
Mediendienst Nr. 2512 vom 19. April 2001