LID. Die Europäische Kommission hat wegen des Dioxin-Skandals rechtliche Schritte gegen Belgien eingeleitet. Belgien habe die Kommission und andere EU-Staaten nicht rechtzeitig über die Dioxinverseuchungen von Hühnerfutter und Geflügelprodukten informiert. Ausserdem habe das Land die von der EU-Kommission verfügten Verkaufsverbote nicht gänzlich umgesetzt.
Der von den EU-Juristen als Verstossverfahren bezeichnete Rechtsprozess bedeutet, dass die Kommission der belgischen Regierung zunächst einen Brief schreibt, den diese beantworten kann. Das gesamte Vertragsverletzungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen und zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof führen.
In Brüssel demonstrierten Bauern wegen der durch den Skandal verursachten Verluste. Der Präsident des flämischen Bauernverbandes bezifferte am Rande der Kundgebung die Verluste für die belgische Landwirtschaft mit insgesamt 100 Milliarden belgischen Francs (rund 40 Mrd. Franken).
Mediendienst Nr. 2419 vom 24. Juni 1999