LID. Die EU-Kommission hat am Freitag, 14. März einen Vorschlag zur gemeinschaftsweiten Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände (MRL-Werte) in Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs angenommen. Mit dem Vorschlag würden die geltenden Vorschriften konsolidiert und vereinfacht, erklärte der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne, laut dem österreichischen Agrarpressedienst (AIZ). "Nach 27 Jahren Rechtsvorschriften, die auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene als Einzelregelungen erlassen wurden, bringt diese Verordnung eine einheitliche Rahmenregelung für Höchstwerte für Pestizidrückstände und trägt als solche europaweit zum Verbraucherschutz bei", sagte Byrne.
Mit der neuen Verordnung werden sämtliche MRL-Werte für Pflanzenschutzmittel nach einer vorübergehenden "Anlaufzeit" harmonisiert und künftig nur noch auf europäischer Ebene festgesetzt. Damit entfallen Handelshemmnisse, die bisher bestanden, weil jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen MRL-Werte festsetzen konnte. Ferner werden mit der Verordnung die Funktionen der beteiligten Instanzen definiert: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird für die Risikobewertung zuständig sein, während die Kommission die Rolle des Risikomanagers übernimmt und unter Berücksichtigung der EFSA-Gutachten die MRL-Werte festsetzt.
Mediendienst Nr. 2608 vom 20. März 2003