LID. Die EU-Kommission hat am 25. Juli den Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorgelegt. Dies meldet die Agentur agro-online. Der Vorschlag umfasst erstmals Futtermittel und fertiges Mischfutter. In Zukunft müsste zum Beispiel gentechnisch verändertes Sojaschrot und sämtliche Mischfuttermittel, die solches Sojaschrot beinhalten, mit "enthält GVO" gekennzeichnet werden. Fleisch, Milch und Eier bleiben von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Andere Lebensmittel, wie etwa raffiniertes Sojaöl, müssten zukünftig gekennzeichnet werden, auch wenn sie kein GVO enthalten, aber aus Vorprodukten mit GVO hergestellt wurden. Diese Regelung würde unabhängig davon gelten, ob gentechnisch veränderte DNA oder Proteine im Endprodukt nachweisbar wären oder nicht. Um in Kraft zu treten, muss der Vorschlag den Ministerrat sowie das Europäische Parlament passieren. Für Verunreinigungen in konventionellen Lebens- und Futtermitteln mit GVO ist weiterhin ein Toleranzwert von einem Prozent vorgesehen.
Mediendienst Nr. 2527 vom 02. August 2001