LID. Ab 1. Januar 2012 ist der ausgestaltete Grosskäfig im gesamten EU-Raum das einzig erlaubte Käfighaltungssystem für Legehennen. Bereits ab 2003 wird das heute gültige Mindestmass von 450 Quadratzentimeter Bodenfläche je Tier auf 550 Quadratzentimeter angehoben. Das entspricht knapp der Grösse eines A4-Blattes. Bei Neueinrichtungen dürfen nur noch ausgestalteten Grosskäfige mit einer Mindestfläche von 750 Quadratzentimeter je Henne verwendet werden, schreibt die "Österreichische Bauernzeitung". Insgesamt haben die Grosskäfige eine Bodenfläche von zwei Quadratmetern. Die Käfige müssen zudem mit Legenestern, Scharräumen und Sitzstangen ausgestaltet sein.
Mediendienst Nr. 2566 vom 16. Mai 2002