Ist der Pächter einer Fruchtfolgefläche einspracheberechtigt gegen einen geplanten Golfplatz? An welchen Hürden kann ein Gesuch für ein AOP-Produkt scheitern? Können Staatsbetriebe Direktzahlungen erhalten und falls ja, wofür? In der Landwirtschaft gibt es Fragen über Fragen, kaum ein Rechtsbereich ist so komplex wie das Agrarrecht. Es beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch zahlreiche bäuerliche Funktionäre, Verwaltungsangestellte, Treuhänder, landwirtschaftliche Beratungskräfte, Politiker und natürlich tausende betroffene Bauern und Bäuerinnen. Sie alle gehören zur Zielgruppe des Zertifikat-Lehrgangs Agrarrecht der Uni Luzern. Denn das ist der einzige Lehrgang in der Schweiz in dem einem die Gesetzesgrundlagen näher gebracht werden, welche die Landwirtschaft betreffen.
Breites Spektrum
Dabei reichen die Themen von A wie Allgemeines Vertragswesen bis W wie WTO. Das Spektrum ist also so breit wie die landwirtschaftliche Praxis; dass die Zeit nicht ausreicht, um überall in die Tiefe zu gehen, versteht sich von selbst. Die Teilnehmenden sind nach dem CAS zwar noch lange keine Juristinnen oder Juristen, aber sie wissen wenigstens, wo sie suchen, oder wen sie fragen müssen. Und sie haben mehr als nur eine Ahnung davon, welche Gesetze in welchen Fällen beachtet werden müssen. Und das sind einige, denn die Landwirtschaft wird nicht nur vom Bäuerlichen Bodenrecht, der Pachtgesetzgebung und der Direktzahlungsverordnung tangiert. Sondern auch vom Vertrags- und Prozessrecht, diversen Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften, der Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung und dem ganzen Bereich der Raumplanung. Auch das Immobiliarsachenrecht und die landwirtschaftliche Vermögens- und Einkommenssteuer wirken bis in die Bauernstuben hinein. Beim Lehrgang soll der Stoff in leicht verständlicher und praxisnaher Form vermittelt werden; mitdenken und mitdiskutieren ist erwünscht und wird in Gruppenarbeiten gefördert. Das belebt die trockene Materie genauso wie die Tatsache, dass die Teilnehmenden in ganz verschiedenen Tätigkeitsfeldern arbeiten und entsprechend unterschiedliches Hintergrundwissen mitbringen. Zudem gewährt ein Bundesrichter zwei Tage lang Einblick in die höchste Rechtssprechung unseres Landes. Die Dozenten vermitteln die Gewissheit, dass agrarrechtliche Fragen in Zukunft eher mehr, als weniger Leute beschäftigen werden. Grund genug für alle, die im bäuerlichen Umfeld tätig sind, sich fundiert damit auseinanderzusetzen.
Die Autorin Eveline Dudda ist Absolventin des CAS-Lehrgangs.
Breites Fundament für die landwirtschaftliche Praxis
Das CAS Agrarrecht ist berufsbegleitend und findet jeweils in Blöcken von zwei Tagen (Freitag/ Samstag) statt, welche meistens zwei Monate auseinander liegen. So hat man dazwischen genügend Zeit für die Aufarbeitung des umfangreichen Lernstoffes. Der nächste Lehrgang startet am 20. September 2013 und endet im April 2015.
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