LID. In Deutschland trat am Samstag, 11. Mai 2002 das Modulationsgesetz in Kraft. Das Gesetz sei ein wichtiger Baustein einer zukunftsfähigen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Agrarpolitik, sagte die zuständige Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast. Mit der Modulationen wird die Marktstützung abgebaut und mit dem eingesparten Geld werden die ländlichen Räume gefördert.
Konkret sieht das Gesetz vor, die Zahlungen der Europäischen Union im Marktbereich um zwei Prozent zu kürzen. Das betrifft Tier- und Flächenprämien. Ausgenommen ist ein Freibetrag von 10,000 Euro (15,000 Franken) pro Betrieb. Die eingesparten Mittel von 52 Millionen Euro (78 Mio. Franken) werden vom Bund und den Ländern um weitere 30 Mio. Euro (45 Mio. Franken) aufgestockt. Mit diesem Geld sollen umwelt- und tiergerechte Haltungsformen, extensive und umweltfreundliche Produktionsverfahren im Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung sowie die Verminderung des Viehbesatzes in Randregionen mit hoher Viehdichte unterstützt werden. Zudem haben die Bundesländer die Möglichkeit, die EU-Modulationsmittel für geeignete landeseigene Massnahmen zu nutzen.
Mediendienst Nr. 2566 vom 16. Mai 2002