rp. Ab dem kommenden 1. August wird der halbstaatliche Schutz für die Käsehändler weniger dicht: Ab diesem Datum werden sie früher als bisher zu Eigentümern des von ihnen übernommenen Käses. Der Bundesrat hat eine entsprechende Teilliberalisierung der Käsevermarktung beschlossen. Demnach sind die Käsehändler künftig selber für die Kosten und Unwägbarkeiten der Lagerung, Ausreifung und späteren Verkaufsmöglichkeiten verantwortlich. Bisher wurden diese Risiken voll durch die Schweizerische Käseunion (SK) abgedeckt. Der Verwaltungsrat der SK hatte dem vorgezogenen Reformschritt bereits im Frühling zugestimmt. Weiterhin von der SK übernommen - wenn auch zu einem tieferen Preis - werden Käse, die vom Handel nicht nachgefragt werden.
Gleichzeitig beschloss der Bundesrat auch, die Aufnahmebedingungen für neue Mitglieder der SK zu lockern. Noch im Frühjahr war ein Aufnahmegesuch der Genfer Nutrilait SA wegen formaler Mängel zurückgewiesen worden. Die jetzt beschlossene Öffnung der Mitgliedschaft wie auch die Änderung im Vermarktungsablauf sollen den Wettbewerbsdruck auf die Käsebranche erhöhen. Wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilt, bedeuten beide Beschlüsse einen Übergangsschritt hin zur neuen Milchmarktordnung, in der es die SK nicht mehr geben werde.
Mediendienst Nr. 2316 vom 26. Juni 1997