Der Freiberger gilt als einzige echte Schweizer Pferderasse und stellt in Europa den letzten Vertreter des leichten Kaltblutpferdes dar. Die Wiege der Rasse ist – der Name verrät es – das Hochplateau der Freiberge im Jura. Im Jahre 1880 wurde die Rasse durch die Anpaarung von kleineren, in der Erscheinung bescheidenen Landesstuten mit kompakten Warmbluthengsten englischer und französischer Herkunft geschaffen. Das heutige heterogene Erscheinungsbild der Freiberger ist das Resultat jahrzehntelanger Zucht, in der vor allem mit Kreuzungen gearbeitet wurde.
Vielfältigkeit bewahren
Unterschieden werden zwei Typen von Freibergern: Der schwere und der leichte. In der Tendenz entsprängen die schwereren Typen eher der herkömmlichen alten, sogenannt echten, Freibergerrasse, die leichteren Typen seien grösstenteils aus den Warmbluteinkreuzungen gewachsen, erklärt Luc Jallon, Geschäftsführer beim Schweizerischen Freibergerzuchtverband in Avenches. Er betont jedoch, dass sowohl leichte als auch schwere Pferde in beiden Zuchttraditionen vorkämen. "1997 wurde das Herdebuch wieder geschlossen und seither werden nur noch die bereits registrierten Tiere in der Zucht eingesetzt", erzählt er. Das Zuchtziel werde erneut mit der Methode der Reinzucht angestrebt. Eines der erklärten Zuchtziele ist, die Vielfältigkeit der Rasse zu erhalten. In Anbetracht der Nachfrage scheint dies wichtig.
Der Freiberger diente in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitstier und kommt heute im Train der Armee als Saumtier noch zum Einsatz. "Der alte eher schwere Typ Freiberger ist aufgrund seiner Eigenschaften sehr gut als Arbeitspferd geeignet. Er ist ruhig im Umgang und gut im Charakter", beschreibt Luzius Adank vom Veterinärdienst der Armee. "Der leichte Typ findet im Sport- und Freizeitbereich als Fahr- und Reitpferd enormen Anklang", ergänzt Jallon. Dies wiederum aufgrund von rasseeigenen Merkmalen: Der Freiberger sei sehr zugänglich und gefügig. Er sei nicht leicht verärgert und lerne deshalb sehr schnell, erklärt Jallon. Dank seiner Robustheit könne er problemlos im Freien gehalten werden und benötige ein Minimum an Pflege. Er fresse sehr wenig und sei äusserst ausdauernd. Schon mit drei Jahren kann ein Freiberger zur Exterieurbeurteilung und zur Leistungsprüfung vorgeführt werden, weshalb er auch als frühreif bezeichnet wird.
"In all diesen Kriterien unterscheidet sich der Freiberger vom Schweizer Warmblutpferd", meint Jallon. Das Warmblutpferd wird primär als Sportpferd gezüchtet und hat sowohl im Springen als auch in der Dressur und im Military bereits grosse Erfolge feiern können. Der Haflinger hingegen wird in den gleichen Gebieten eingesetzt wie der Freiberger. "Die beiden Rassen haben zwar die Robustheit und die Frühreife gemeinsam, der Freiberger ist aber für den Menschen leichter zugänglich", differenziert Jallon.
Frischer Wind in der bäuerlichen Pferdezucht
Mit der Agrarpolitik 2002 und den entsprechenden Reformen sieht sich die bäuerliche Pferdezucht, neuen und wohl schwierigeren Bedingungen ausgesetzt. So fallen nahezu alle finanziellen Stützungsmassnahmen, wie sie der Bund und die Kantone bisher in Form von beispielsweise Zucht- oder Halteprämien ausgeschüttet haben, weg. Damit werden alle bäuerlichen Pferdezüchter konfrontiert, doch scheint die Situation insbesondere Züchter von Freibergern hart zu treffen. Für sie entfallen nämlich weitere Schutzmassnahmen. Bis 1999 sahen sich in der Schweiz die Händler und professionellen Züchter beim Pferdekauf gezwungen die Freiberger zu berücksichtigen, um Warmblutpferde oder ausländische Pferderassen erwerben zu können. Jacques Morel von der Abteilung Forschung und Beratung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) stellt fest, dass zudem vor allem bäuerliche Pferdehalter aus der Region Jura aufgrund ihrer zu hohen Milchproduktion kaum oder gar keine Beiträge für Rauhfutterverzehrer erhielten und somit die finanziellen Einbussen im Bereich der Pferdezucht nicht auf diese Art kompensieren könnten. Sie hätten denn auch in mehreren Eingaben auf ihre Situation aufmerksam gemacht und Unterstützung gefordert.
Unterstützung zum Erhalt der Rasse
In ihrem Schlussbericht vom Oktober 1998 bezeichnet die vom BLW eingesetzte Arbeitsgruppe "Genetische Ressourcen Nutztiere" (vgl. Kasten) die Freiberger als zu beobachtende Pferderasse. Die Freiberger werden zur Gruppe der angestammten Rassen gerechnet und sind eng mit der Schweizer Kultur und Landschaft verbunden. Auf solche Nutztierrassen müsse ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, schreibt die Arbeitsgruppe.
Nach Angaben des BLW ist der Bestand der Freiberger rückläufig. 1998 wurden 3’576 Herdebuch-Stuten mit Fohlen bei Fuss gezählt und in diesem Jahr sei noch mit 3’200 solchen Stuten zu rechnen. Fürs kommende Jahr werde aufgrund einer Schätzung des Verbandes Schweizerischer Pferdezuchtorganisationen ein weiterer Rückgang der Fohlengeburten um rund 10 Prozent erwartet. Deshalb schlägt das BLW vor, die Erhaltung der Rasse in Form eines Stutenbeitrags zu unterstützen. "Die Freiberger sind die einzige echte Schweizer Pferderasse und es ist billiger diese jetzt zu unterstützen, als erst im Zeitpunkt einer Gefährdung", meint Morel.
Kantone reagieren positiv
Gemäss dem Verordnungsentwurf zur Anpassung des Artikel 12 der Tierzuchtverordnung soll zur Erhaltung der Freibergerrasse je Stute mit Fohlen bei Fuss ein Bundes- und Kantonsbeitrag von je höchstens 200 Franken ausgerichtet werden. Beitragsberechtigt sind im Herdebuch eingetragene und identifizierte Stuten mit einem registrierten und identifizierten Fohlen im Beitragsjahr, das von einem im Studbook eingetragenen Hengst abstammt. Damit sei die Reinrassigkeit der Fohlen sichergestellt, da für den Eintrag im Studbook ein Abstammungsnachweis über drei Generationen erforderlich sei, schreibt das BLW in seinem Rundschreiben an die Landwirtschaftsdirektionen der Kantone vom Dezember 1999. Der Vorschlag sei von den Kantonen mit wenigen Ausnahmen sehr positiv aufgenommen worden, informiert Morel.
Genetische Ressourcen erhalten
rd. Im Anschluss an die Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 hat die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt ratifiziert. Sie verpflichtet sich darin im Rahmen der Möglichkeiten die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen zu unterstützen. Im neuen Landwirtschaftsgesetz sind die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung dieser Verpflichtungen vorgesehen und die Unterstützung der Erhaltung von Schweizer Rassen soll in der neuen Tierzuchtverordnung geregelt werden. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingesetzte Arbeitsgruppe "Genetische Ressourcen Nutztiere" hat die aktuelle Situation der in der Schweiz gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztierrassen dokumentiert. Sie erstellte eine Liste mit den zu erhaltenden Schweizer Rassen und unterteilte diese in gefährdete und zu beobachtende Rassen. Im Schlussbericht zeigt die Arbeitsgruppe auf , dass Handlungsbedarf besteht. Sie empfiehlt für verschiedene gefährdete Nutztierrassen sofortige Erhaltungsmassnahmen und den Aufbau eines Frühwarnsystems zur Überwachung aller übrigen nicht gefährdeten Rassen. Um die Koordination und Überwachung der Erhaltungsarbeiten sowie den effizienten Einsatz der öffentlichen Gelder zu garantieren, zieht sie die Einrichtung einer Fachstelle unter der Oberaufsicht des BLW in Betracht.
Opposition aus Züchterkreisen
Sowohl der Schweizerische Haflingerverband (SHV) als auch der Zuchtverband des CH-Warmblut-Sportpferdes (ZVCH) haben ihren Unmut schriftlich beim BLW kundgetan. Beide bedauern sie, dass die Probleme der Freibergerzüchter nicht am runden Tisch im Rahmen des Verbandes der Schweizerischen Pferdezuchtorganisationen diskutiert wurden, sondern in einem Einzelvorstoss ans BLW gelangten. Die neue Agrarpolitik und die damit verbundene Liberalisierung fordere von allen Beteiligten einen Verzicht und auf dem Weg fort von einer Monopolisierung müssten auch alle gleich behandelt werden. Das Argument der Rassenerhaltung lassen sowohl der SHV als auch der ZVCH nicht unbedacht stehen: Beide sind der Meinung, dass sich im Fall der Freiberger bezüglich Genetik und Zuchtzielen zu wenig klare Linien finden und dass zu viele Jungtiere geschlachtet würden, als dass dies rein aus Gründen der Selektion geschehen würde. Albert Peter, Präsident des SHV, fasst die Kritik seines Verbandes wie folgt zusammen: "Ein Stutenbeitrag in der vorgeschlagenen Form stützt die Genetik nicht, denn ein Fohlen liefert wenig aussagekräftige Resultate, sondern erst ein Pferd mit geprüften Leistungen. Deshalb hat unser Verband dem BLW eine Alternative unterbreitet. Wir schlagen vor auf dreijährige Pferde aller Rassen eine Prämie auszulösen, wenn das Tier den zu definierenden Ansprüchen in Bezug auf das Exterieur und auf die Leistungen genügt. Dies soll in einer externen Beurteilung abgeklärt werden und gibt den Anreiz die Fohlen auch aufzuziehen. Zudem sind die Exterieurbeurteilung und die Leistungen eines Pferdes für den Züchter Vermarktungsargumente, die sich auf den Preis auswirken."
So geht es weiter
Bevor ein endgültiger Vorschlag an den Bundesrat weitergereicht werde, gehe der bestehende noch in die herkömmliche Ämterkonsultation, beschreibt Morel das weitere Vorgehen. Peter hofft, dass eine zukunftsorientierte Lösung gefunden wird, auf deren Basis die Position des Pferdes allgemein eine Stärkung erfahren könne.
Zugleich äussert er die Befürchtung, dass der Entscheid wohl vor allem aufgrund des politischen Drucks zugunsten des bestehenden – in den Augen der Gegner nicht idealen – Vorschlags ausfallen werde.