LID. Das Tessiner Verwaltungsgericht hat in einem Musterprozess die vom Kantonschemiker verhängte Busse gegen einen Weinhändler aufgehoben. Wie etliche Kollegen hatte er aus Italien importierte DOC-Weine verschnitten, ohne dies zu deklarieren.
Der Wein kam offen in das Tessin, wo er dann in Flaschen abgefüllt wurde. Im vorliegenden Fall ging es um 690’000 Liter Montepulciano d,Abruzzo und 40’000 Liter Merlot del Piave, deren Etikette der Händler jeweils mit der italienischen Ursprungsbezeichung DOC versehen hatte.
Durch diese Bezeichnung werde der Konsument getäuscht, befand das Verwaltungsgericht. Trotzdem wurde dem Weinhändler die symbolische Busse von 100 Franken erlassen. Aufgrund unklarer Formulierungen in der schweizerischen DOC-Verordnung habe er annehmen können, das Verschneiden italienischer Weine sei erlaubt, steht in der Urteilsbegründung.
Mediendienst Nr. 2453 vom 24. Februar 2000