LID. Der Bundesrat will die rechtliche Stellung der Tiere auf Gesetzesstufe und nicht in der Verfassung festhalten. Er lehnt deshalb die Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" ohne Gegenvorschlag ab. Er unterstütze zwar die Grundanliegen beider Initiativen, sei aber für deren stufengerechte Umsetzung auf Gesetzesstufe, begründet der Bundesrat seine Ablehnung. Die Gesetzgebung soll Tiere nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen.
Mediendienst Nr. 2513 vom 26. April 2001