Seit dem 1. Juli 1995 ist das neue Lebensmittelgesetz in Kraft. Neu sind auch die Viehproduzenten diesem Recht unterstellt. Die Schweinehalter müssen nun für ihre Produkte selber haften. Das von der Fleischbranche vorgesehene Qualitätsmanagement-System sieht Roland Künzler, Geschäftsführer der Suisseporcs, als Hilfsmittel für den Schweinehalter, seiner Beweispflicht nachzukommen. "Bei auftretenden Fehlern wird der Tierhalter künftig aufgrund von Aufzeichnungen beweisen können, dass er vorschriftsgemäss produziert und beispielsweise Medikamente korrekt eingesetzt hat."
Mit dem Projekt "Qualitätssicherung in der Fleischproduktion", das der Schweizerische Bauernverband (SBV) zusammen mit den Fachorganisationen, den betroffenen Bundesämtern und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion gestartet hat, sollen die Qualität und das Image der schweizerischen Fleischproduktion gefördert und die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Produzenten verbessert werden. 36 Betriebe füllen zurzeit probeweise Formulare aus, die später im Laden Auskunft über Herkunft und Produktionsweise geben sollen.
Grossangelegte Sanierung der Schweinebestände
Der Schweizerische Schweinegesundheitsdienst (SGD) setzt sich zum Ziel, die am meisten verbreiteten Schweinekrankheiten zu tilgen. Ende 1995 zählte der SGD 4300 Mitglieder. "Er ist damit zahlenmässig zur grössten Organisation der Schweinehalter geworden", erklärte Professor Hans Keller von der Universität Zürich. Der SGD möchte die schweizerische Schweineproduktion flächendeckend sanieren. Rund die Hälfte des schweizerischen Saubestandes, 72,600 Tiere, stehen gemäss Keller derzeit in sanierten Betrieben.
Marktgerecht produzieren
Im weiteren finden in der Schweinehaltung- und -verarbeitung sogenannte Leistungsprüfungen statt. Diese haben eine marktgerechte Produktion von Schweinefleisch unter Einhaltung ethischer, ökologischer und ökonomischer Normen zum Ziel, wie Alfred Rebsamen, Direktor des Schweizerischen Verband für Mast- und Schlachtleistungsprüfungen (MLP) beim Schwein, erklärte. Die MLP Sempach hat anfangs Jahr einen ersten Stall mit acht Abruf-Fütterungs-Stationen in Betrieb genommen. Damit können die individuellen Futteraufnahmen erhoben werden.
Ziel ist es, deren Beziehungen zu den quantitativen und qualitativen Leistungsmerkmalen nutzbar zu machen. Die sogenannten Feldprüfungen beschränken sich in der Schweiz zurzeit auf Ultraschallmessungen. Es werden Rückenspeckdicken und Muskeltiefen gemessen. Für die Schlachthöfe gibt es heute Erhebungsgeräte zur Schätzung von Fleischigkeit, Fleischbeschaffenheit, intramuskulärem Fett und Fettqualität. "Die Erhebungen dienen vordergründig der wertgerechten Bezahlung der gelieferten Schlachtkörper", erklärte Rebsamen. LID