de. Der Bundesrat verabschiedete in dieser Woche die seit langem erwartete Bio-Verordnung. Darin wird festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Erzeugnis als Bio-Produkt gekennzeichnet werden darf. Der Inhalt orientiert sich stark an den in der EU geltenden Bestimmungen. So dürfen zum Beispiel in Zukunft nur Produkte mit dem Begriff "ökologisch" bezeichnet werden, die nach den Regeln des Biolandbaus hergestellt wurden. Der Grossverteiler Migros und der Schweizerische Bauernverband hatten ursprünglich gefordert, dass dieser Begriff auch für andere Agrarprodukte verwendet werden darf. In der Bio-Verordnung noch nicht enthalten sind Bestimmungen im Bereich der Tierhaltung; dieser wurde vorerst noch ausgeklammert.
Die BIO SUISSE zeigte sich enttäuscht von den neuen Bestimmungen. Sie kritisiert in einer Pressemitteilung insbesondere die gesetzliche Zulassung von Obst- und Weinbaubetrieben im biologischen Landbau, die nur einen Teil ihrer Fläche auf Bio umstellten. Zudem sei es weiterhin möglich, tierische Produkte (Milch, Fleisch, Eier) mit Begriffen wie "ökologisch" zu bewerben, ohne dass die Produkte tatsächlich von einem kontrollierten Biohof stammen, schreibt die BIO SUISSE weiter. Ferner beklagen sich die Biobauern über die langen Übergangsfristen.
Mediendienst Nr. 2329 vom 25. September 1997