LID. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorgelegte Änderung der Saatgutverordnung – das BLW schlägt einen Toleranzwert von 0,8 Prozent für gentechnisch verunreinigtes Saatgut vor – wertet die Bio Suisse als "völlig ungenügend". Der Schutz der Natur und der Schweizer Äcker vor Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Saatgut und die Interessen der Konsumenten würden vom BLW "massiv zu tief gewichtet", schreibt die Bio Suisse, die Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen, in einer Mitteilung. Die BioSuisse schlägt dem Bundesamt deshalb vor, mit Massnahmen zur Qulitätssicherung eine Nulltoleranz anzustreben. Inverkehrbringer von Saatgut müssten gemäss Bio Suisse alle Vorkehrungen treffen, um Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Saatgut zu verhindern. Diese Massnahmen seien schriftlich festzuschreiben und müssten vom BLW und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft jederzeit eingesehen werden können. Zudem schlägt die Bio Suisse vor, dass sämtliche Zulieferanten die Nichtanwendung von Gentechnik für jeden Saatgutposten schriftlich bestätigen müssen. Sie fordert zudem eine obligatorische DNA-Analyse aller gefährdeten Saatgutposten nach in der Saatgutbranche üblichen Probenahmeverfahren. Posten mit einem positiven Analysebefund dürften gemäss Vorschlag der Bio Suisse nicht in Verkehr gebracht werden. Der Vorschlag werde sowohl von Vertretern der Saatgutbranche als auch von den IP-Bauern, der Vereinigung kleiner und mittlerer Bauern (VKMB) sowie von Pro natura und WWF mitgetragen, heisst es in der Mitteilung weiter. Nur unter der Vorraussetzung einer umfassenden Qualitätssicherung kommt gemäss Bio Suisse eine Toleranzlimite für bereits in Verkehr gebrachtes Saatgut in Frage. Diese Toleranzlimite, die der hochsensitiven Analytik und dem Problem der Probeentnahme in Ausnahmefällen Rechnung trage, sei bei 0,1 Prozent festzulegen.
Mediendienst Nr. 2444 vom 16. Dezember 1999