LID. Das Getreidegesetz wird abgeschafft, das Landesversorgungsgesetz entsprechend angepasst. Stillschweigend hat der Nationalrat die letzte Differenz bei dieser Vorlage ausgeräumt.
Mit dem Ständerat beschloss nun auch der Nationalrat, dass der Bund einspringen "kann", wenn die Mittel des Garantiefonds zur Deckung der Pflichtlagerkosten nicht ausreichen. Eine Kommissionsminderheit unter Max Binder (SVP/ZH) wollte zunächst an der Muss-Formel festhalten, zog ihren Antrag aber zurück.
Volkswirtschaftsminister Pascal Couchepin sicherte zu, dass die Schweizer Brotgetreideproduzenten nicht zur Kasse gebeten würden. Der Bundesrat sei aber froh über einen gewissen Ermessenspielraum. Grundsätzlich sollen über eine Art "Versicherungsprämie" auf dem Preis die Konsumenten die Pflichtlager bezahlen.
Mediendienst Nr. 2457 vom 23. März 2000