LID. Die heute in viele einzelne Erlasse aufgesplitterte Agrargesetzgebung des Kantons Glarus wird aktualisiert und zusammengefasst: Der Regierungsrat hat zuhanden des Landrates den Entwurf zum neuen Landwirtschaftsgesetz verabschiedet.
Im neuen Gesetz ist kein Platz mehr für die Regelungen einer obligatorischen Viehversicherung, wie die Regierungskanzlei mitteilte. Das entsprechende Gesetz vom Mai 1997 wird aufgehoben. Die heutige Agrarpolitik lege mehr Gewicht auf Selbstverantwortung. Entsprechende Bestimmungen existierten im übrigen auf Bundesebene seit langem nicht mehr.
Der Kanton – so hält das Gesetz fest – fördert die Landwirtschaft einschliesslich der Alpwirtschaft. Dies unter anderem durch Sicherung der Aus- und Weiterbildungsangebote und durch Massnahmen zur Strukturverbesserung. Zudem will der Kanton mithelfen, unverschuldete finanzielle Notlagen von längerfristig existenzfähigen Landwirtschaftsbetrieben zu überbrücken.
Über den finanziellen Rahmen der kantonalen Agrarpolitik entscheidet der Landrat via Budget. Die Vollzugsbestimmungen liegen dagegen in der alleinigen Kompetenz des Regierungsrates.
Mediendienst Nr. 2438 vom 04. November 1999