LID. Pferdefreunde müssen künftig beim Ausritt eine Art "Fahrzeugausweis" wie beim Auto mit sich führen. Darauf weist der niedersächsische Landvolkverband (LPD) in Hannover hin. Aufgrund der neuen Tierkennzeichnungs-Regelung der Europäischen Union (EU) ist für alle ab dem 1. Januar 1998 geborenen und bei den Zuchtverbänden registrierten Fohlen ein Pferdepass vorgeschrieben. Damit wird künftig jedem Tier ein eindeutiges Dokument zugeordnet. Der Pferdepass enthält unter anderem Angaben zu Geburtsdatum und Abstammung des Pferdes und Angaben zum Besitzer, hier werden aber auch alle erfolgten Impfungen und veterinärmedizinischen Kontrollen verzeichnet. Ausserdem ist eine Zeichnung des Pferdes im Pass zur eindeutigen Identifizierung vorgesehen. Der Pferdepass wird von den Züchtervereinigungen ausgestellt. Aber auch Pferde, die nicht im Zuchtbuch registriert sind, brauchen künftig dieses Dokument, wenn sie nach dem 1. Januar dieses Jahres geboren sind. Sie müssen dann im Sportpferderegister eingetragen werden und erhalten den Pass von den entsprechenden Verbänden. Ältere Pferde brauchen vorerst keinen Pass. Er muss nachträglich lediglich dann ausgestellt werden, wenn sie in ein anderes Mitgliedsland der EU verbracht werden.
Mediendienst Nr. 2356 vom 02. April 1998