Drei Tage lang, von morgens früh bis abends spät, hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates die Vorlage zur Agrarpolitik 2007 (AP 2007) debattiert. Sowohl in der Frage der Milchkontingentierung, des Fleischimportsystems als auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen schlägt sie dem Nationalrat andere Lösungen vor, als der Ständerat in der Wintersession beschlossen hat.
Milch- und Fleischimportkontingente abschaffen
Bei der Milchkontingentierung sind die Differenzen am kleinsten. Wie der Ständerat schlägt auch die nationalrätliche Kommission mit grossem Mehr vor, die Kontingentierung im Frühling 2009 aufzuheben und anschliessend befristete Rahmenbedingungen für die privatrechtliche Mengensteuerung einzuführen. Daran hat auch die Kehrtwendung der EU nichts geändert, die nach neusten Angaben die Kontingentierung bis im Frühling 2015 beibehalten will. Neu ist jedoch, dass die Kontingentierung für alle gleichzeitig enden soll. Der vorzeitige Ausstieg für Biobauern, Bergbauern und Branchenorganisationen will die WAK im Gegensatz zum Ständerat nicht. Selbst die Biobauern wollten dieses "Geschenk" nicht. Vom Vorschlag der Dachorganisation der Schweizer Milchproduzenten (SMP) wurde aufgenommen, dass der Bund bis im Jahr 2006 ein detailliertes Ausstiegsszenario vorlegen muss. Insbesondere muss er zeigen, wie er das Problem der Verkäsungszulage und der Siloverbotszulage regelt. Diese wären nämlich nicht mehr WTO-tauglich, wenn die Menge nicht mehr begrenzt ist.
Auch in einem weiteren Punkt kommt die WAK den Milchproduzenten entgegen. Sie schlägt vor, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass der Bund Raufutterbeiträge auch für Milchkühe ausrichten kann. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission zudem entschieden, die Milch- und Fleischproduktion stärker an die betriebseigene Raufutterbasis zu binden, wie das die Bio Suisse vorgeschlagen hat.
Anders als der Ständerat ist die nationalrätliche WAK mit 21 zu 3 Stimmen für eine Versteigerung der Fleischimportkontingente. Seit Mitte Januar lehnt der Schweizerische Bauernverband diese Lösung nicht mehr grundsätzlich ab. Um die Marktabräumung in Randgebieten zu sichern, schlägt die Kommission vor, dass zehn Prozent der Zollkontingente für Rindvieh und Schafe aufgrund der Zahl der auf öffentlichen Viehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt werden.
Bezugsgrenzen für Direktzahlungen behalten
Ebenfalls anders als der Ständerat entschied die nationalrätliche WAK bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen für Direktzahlungen. Sie hat den Vorschlag des Bundesrates mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt, diese zu streichen. Damit wäre die Referendumsdrohung der Vereinigung der Kleinbauernvereinigung VKMB vom Tisch. Die Aufhebung der Beitragsabstufung nach Fläche und Grösse wird dagegen gestrichen.
Durchgedrungen sind die bäuerlichen Interessenvertreter mit dem Anliegen, den Bezug von Direktzahlungen an eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung zu knüpfen. Neu sollen hier die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Bezug von Investitionskrediten und Starthilfe. Demnach wird Praxiserfahrung als Ausbildung angerechnet. Keine Chance hatten dagegen die bäuerlichen Vorstösse für einen höheren Zahlungsrahmen.
Wie viele Differenzen zum Ständerat bestehen blieben, wird sich in der Frühlingssession vom 3. bis 21. März zeigen. Dann wird im Nationalrat die Agrarpolitik 2007 debattiert.