LID. Wer für Dritte Hanf anbaut und sich zuwenig über die Verwertung der Ernte Orientiert macht sich strafbar: Das Bezirksgericht Bremgarten im Kanton Aargau hat einen Landwirt aus der Gemeinde Hermetschwil-Staffeln wegen Drogenmissbrauchs zu fünf Monaten Gefängnis bedingt und 1‘000 Franken Busse verurteilt. Der Landwirt liess sich von seinem Abnehmer, der "Hierba GmbH" bestätigen, dass seine Ernte von gegen 400 Kilogramm Hanf mit einem hohen THC-Gehalt nicht für illegale Zwecke verwendet wird. Diese Rückversicherung genügt gemäss dem am 16. Mai 2000 in Bremgarten gefällten Urteil nicht. Es gehe nicht, dass sich Hanfbauer einzig und allein auf Informationen von Zwischenhändlern verliessen, erklärte Gerichtspräsident Peter Turnherr in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte habe über genügend Informationen verfügt, um beim Verkauf der für Hanfläden und Internetgeschäfte bestimmten Blüten skeptisch zu werden.
Mediendienst Nr. 2465 vom 18. Mai 2000