LID. Wegen Milchverschiebungen müssen 29 Milchproduzenten einer Genossenschaft im Kanton Waadt Bussen und Abgaben von rund 200’000 Franken entrichten. In einer verwaltungsstrafrechtlichen Untersuchung stellte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unerlaubte Milchverschiebungen innerhalb dieser Milchgenossenschaft fest. Zwischen 1996 und 1998 sind gemäss BLW 252’350 Kilogramm überschüssige Milch unrechtmässig auf nicht ausgeschöpfte Kontingente verbucht worden.
Das Gesamtkontingent der Milchgenossenschaft sei durch die Milchverschiebungen nicht überschritten worden, teilte das BLW mit. Die 29 in den Milchschwindel verwickelten Produzenten müssen auf Anordnung des BLW Bussen von insgesamt 18’000 Franken und Abgaben von total 181’221 Franken bezahlen.
Die verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung war anfangs Jahr eingeleitet worden, weil die Käserei von Peney-le-Jorat VD im Verdacht stand, Milch verarbeitet zu haben, die dem Kontingent nicht angerechnet wurde. In diesem Zusammenhang wurden die Milchverschiebungen innerhalb der Milchgenossenschaft festgestellt.
Mediendienst Nr. 2444 vom 16. Dezember 1999