
Die besten Landwirtschaftsböden befinden sich oft in der Nähe von Siedlungen, da der Mensch traditionell in landwirtschaftlichen Gunstlagen siedelte. Deshalb geschieht das Siedlungswachstum in aller Regel auf Kosten besonders fruchtbarer Böden. Der anhaltende Verlust von Ackerland bewog den Bundesrat 1992 dazu jedem Kanton eine bestimmte Fruchtfolgefläche FFF zu verordnen, die dieser zu erhalten hat.
Als Fruchtfolge zählen nur Ackerböden ausserhalb der Bauzone, die eben, zusammenhängend und mit einer Bodentiefe von mehr als 50 Zentimeter ausgestattet sind, weil das Voraussetzung für eine effiziente Bewirtschaftung ist. Rein statistisch werden die verordneten 438'460 Hektaren heute noch übertroffen.
Allerdings dürften nicht alle FFF die Ansprüche erfüllen, die an sie gestellt werden. Viele Flächen sind nur oberflächlich analysiert worden Eine detaillierte Bestandesaufnahme gab es nur in den Kantonen Zürich, Solothurn und St. Gallen. Man muss deshalb davon ausgehen, dass der Sachplan auch minderwertige Ackerböden umfasst, die zu Unrecht als FFF gelten. Auch das umgekehrte könnte der Fall sein: Experten rechnen jedenfalls damit, dass noch etwa 6'000 Hektaren FFF-taugliche Flächen nicht ausgewiesen sind.
In den vergangenen 25 Jahren sind in einzelnen Kantonen die Reserven, die über das obligatorische Kontingent hinausgehen, erheblich geschrumpft. Mitarbeiter der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), haben deshalb den möglichen zukünftigen Verlust an Fruchtfolgeflächen analysiert. Gemäss dieser Modellrechnungen könnten in naher Zukunft schweizweit 3'685 Hektar an FFF eingezont und überbaut werden. Fast die Hälfte der Kantone würde dann das obligatorisches Kontingent an FFF unterschreiten. Dabei handelt es sich um eine eher vorsichtige Schätzung, denn es könnte je nach Szenario noch schlimmer kommen.
Zwar haben die meisten Kantone innerhalb der unüberbauten Bauzonen noch Flächen, die sich potentiell für die ackerbauliche Nutzung eignen, so dass eingezonte FFF allenfalls andernorts ausgezont werden könnten. Doch diese knapp 20'000 ha unüberbauten Flächen sind in der Regel sehr klein und weit verstreut. Für eine effiziente Landbewirtschaftung ist das nicht ideal. Informationen über die Qualität dieser Böden fehlen ohnehin. Die Modellresultate sind lediglich Schätzungen. Sie machen aber deutlich, dass eine Siedlungsverdichtung nach innen sowie eine strikte Handhabung beim Bauen ausserhalb Bauzonen nötig sind, um den Bestand an FFF auch nur halbwegs halten zu können.
Kontingent, Bestand und Reserven an FFF der einzelnen Kantone
Die offiziellen Angaben zum Bestand und dem obligatorischen Kontingent stammen vom Bundesamt für Raumentwicklung. Sie stimmen nicht unbedingt mit der Realität überein, da nicht alle Flächen voll- umfänglich als FFF angerechnet werden können. So werden z.B. im Kanton Zürich Flächen der Nutzungseignungsklasse 6 nur zur Hälfte als FFF angerechnet.
Kanton | FFF-Kontingent | FFF-Bestand | Reserven |
Zürich | 44'400 | 44'500 | 100 |
Bern | 82'200 | 82'492 | 292 |
Luzern | 27'500 | 27'543 | 43 |
Uri | 260 | 262 | 2 |
Schwyz | 2'500 | 3'575 | 1'075 |
Obwalden | 420 | 439 | 19 |
Nidwalden | 370 | 386 | 16 |
Glarus | 200 | 224 | 24 |
Zug | 3'000 | 3'192 | 192 |
Freiburg | 35'800 | 35'971 | 171 |
Solothurn | 16'200 | 16'833 | 633 |
Basel Stadt | 240 | 249 | 9 |
Basel Land | 9'800 | 9'860 | 60 |
Schaffhausen | 8'900 | 8'909 | 9 |
Appenzell Ausserrhoden | 790 | 813 | 23 |
Appenzell-Innerrhoden | 330 | 347 | 17 |
St. Gallen | 12'500 | 13'684 | 1'184 |
Graubünden | 6'300 | 7'040 | 740 |
Aargau | 40'000 | 40'407 | 407 |
Thurgau | 30'000 | 30'422 | 422 |
Tessin | 3'500 | 3'500 | 0 |
Waadt | 75'800 | 75'861 | 61 |
Wallis | 7'350 | 7'343 | -7 |
Neuenburg | 6'700 | 7'249 | 549 |
Genf | 8'400 | 8'545 | 145 |
Jura | 15'000 | 15'062 | 62 |
Gesamt | 438'460 | 444'708 | 6'248 |
Quelle: Abschätzung des Verbrauchs an Fruchtfolgeflächen in der folgenden Richtplanperiode, WSL
Sachplan soll überarbeitet werden
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Expertengruppe eingesetzt, um den Sachplan FFF zu analysieren. Diese Gruppe hat im Januar 2018 die Empfehlung ausgesprochen, den Sachplan Fruchtfolgeflächen weiterzuentwickeln. Dabei war es kein Thema, den Mindestumfang der FFF zu reduzieren. Angesichts der weltweiten Verknappung fruchtbarer Böden, Klimawandel und Bevölkerungswachstum wäre das auch nicht angebracht. Der Sachplan soll stattdessen in seiner Grundkonzeption beibehalten, aber besser umgesetzt werden. Das Problem sind die Daten: Denn die sind teilweise mangelhaft. Die Kantone, die den Sachplan umsetzen, verwenden nicht einmal dieselben Methoden, um ihre Fruchtfolgeflächen zu erheben.
Die Expertengruppe lotete auch Spielräume aus: So sollen die Kantone künftig z.B. versiegelte Fruchtfolgeflächen kompensieren können, indem sie weniger fruchtbare Böden aufwerten. Um gleiches mit gleichem zu kompensieren wären aber erst einmal genaue Bodeninformationen gefragt.
Sobald diese vorhanden sind kann sich die Expertengruppe sogar vorstellen, den Sachplan flexibler umzusetzen und einen Abtausch von Fruchtfolgeflächen zwischen den Kantonen zu ermöglichen oder FFF-Kontingente neu festzulegen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse möchte den Sachplan dagegen lieber gleich ganz abschaffen, da er die Kantone "in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung einschränkt."
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) prüfen nun die Empfehlungen der Expertengruppe "auf ihre politische Akzeptanz". Ende 2018 soll der überarbeitete Sachplan FFF in die Anhörung geschickt werden, so dass ihn der Bundesrat im Herbst 2019 verabschieden kann.