Trotz dieser Hürden sind viele Bauern gewillt, in Zukunft mehr Energie zu produzieren – allerdings nur, wenn die Rechnung für sie aufgeht. Bei Holz ist das mehr oder weniger bereits heute der Fall. Bei allen anderen Verfahren geht die Rechnung eigentlich nur dank Fördergeldern auf.
5.1 Kostendeckende Einspeisevergütung
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) fördert der Bund die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Die KEV soll dabei die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem Marktpreis decken. Der KEV-Fonds wird von allen Stromkonsumentinnen und -konsumenten gespiesen, welche pro verbrauchte Kilowattstunde eine Abgabe bezahlen. Derzeit stehen rund 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
Ausbezahlt wird die KEV von der Swissgrid. Diese wurde seit Beginn des Anmeldeverfahrens mit Anmeldungen überhäuft. Aktuell stehen 19'000 Projekte auf der Warteliste. Doch obwohl das Parlament vor zwei Jahren beschlossen hat, dass der Zuschlag für die KEV auf maximal 0,9 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden kann, hat die UVEK kürzlich entschieden, dass die Konsumenten auch nächstes Jahr für die Förderung von grünem Strom nicht mehr bezahlen sollen als heute. Mit 0,45 Rappen pro Kilowattstunde steht dem Fonds folglich auch nicht mehr Geld zur Verfügung.
Die National- und Ständeräte haben dem Bundesrat den Auftrag gegeben, die Deckelung des KEV-Fonds aufzuheben. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst eine Vernehmlassung zu diesem Thema eröffnen.
Vergütung ändert laufend
Die KEV-Tarife richten sich sowohl nach der Technologie, als auch nach der Leistungsklasse. Die Beiträge werden 20 bis 25 Jahre lang bezahlt. Dabei werden auch technologische Fortschritte und zunehmende Marktreife berücksichtigt. Die Tarife für neu in Betrieb genommene Anlagen sinken deshalb laufend.
Am 1. März 2012 wurde die KEV-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen um 10% gesenkt, und zwar zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 gelten den regulären Tarifsenkung um 8% – zusammen macht das also 18%. Seit Ende 2009 haben sich die Ansätze praktisch halbiert: Während man damals für eine angebaute 30 kWp-Anlage noch 65 Rappen pro Kilowattstunde erhielt, sind es heute noch 36,8 Rappen. Und für Mitte 2012 ist bereits eine weitere Überprüfung der Photovoltaik-Vergütungssätze angesagt. Die Tarifanpassungen gelten jedoch nur für neu ausgestellte positive Bescheide. Anlagen, die bereits KEV erhalten oder einen positiven Bescheid vorliegen haben, sind nicht davon betroffen.
Beim Windstrom lagen die aktuellen Vergütungssätze an Standorten mit optimalen Windverhältnissen offenbar zu hoch, bei Standorten mit mässig geeigneten Windverhältnissen zu tief. Der Vergütungssatz für Kleinwindanlagen wurde deshalb von 20 Rp./kWh auf 21,5 Rp./kWh angehoben. Er wird für jede Anlage fünf Jahre nach Inbetriebnahme überprüft und kann dann je nachdem auf bis zu 13,5 Rp./kWh (früher: 17 Rp) gesenkt werden.
Energieholz wurde rund 10% teurer, und auch die Investitionskosten für Holzfeuerungen sind gestiegen. Vor allem kleinere Anlagen mit Leistungen unter 5 MW konnten deshalb trotz KEV nicht mehr kostendeckend betrieben werden. Deshalb wurde der Holzbonus per 1. März 2012 je nach Leistungsklasse um bis zu 4.5 Rp/kWh angehoben, das gilt auch für bestehende Anlagen. Neu erhalten z.B. Anlagen unter 50 kW 8 Rp/kWh, Anlagen unter 100 kW 7 Rp.
5.2 Klimarappen
Die Stiftung Klimarappen unterstützt Projekte zur Reduktion von CO2. Die Stiftung wird durch eine Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter importiertem Diesel und Benzin finanziert, womit rund 100 Millionen Franken jährlich zusammenkommen. Davon kann auch die Landwirtschaft profitieren. So wurde mit dem Klimarappenbeitrag z.B. eine landwirtschaftliche Biogasanlage unterstützt, die Gas ins Erdgasnetz einspeist. Oder eine Holzschnitzelheizung für ein Gewächshaus und eine Wärmerückgewinnungsanlage einer Käserei. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei jeweils nach Anzahl Tonnen eingespartem CO2.
5.3 Andere Beiträge
Einige Kantone und Gemeinden gewähren zudem Förderbeiträge oder Steuerabzugsmöglichkeiten. Das können z.B. bei Solaranlagen 2'500 Franken Kantonsbeitrag pro installiertem Kilowattpeak sein, wie im Kanton Schaffhausen, oder 40 Rappen pro kWh, wie in der Gemeinde Schlieren, wenn der Strom in die EKZ-Solarstrombörse eingespiesen wird.
Verschiedene Elektrizitätswerke betreiben Solar- oder Ökostrombörsen. Sie kaufen mitunter auch Ökostrom von Anlagebetreibern ausserhalb ihres Versorgungsgebiets auf und zahlen einen entsprechenden Mehrwert. Stromproduzenten können allerdings nicht gleichzeitig von der KEV und den Tarifen für Ökostrom profitieren. Sie müssen sich für eines von beiden entscheiden.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich auch durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten. Allerdings ist diese Möglichkeit noch nicht sehr verbreitet.
Menschliche Energie zählt nicht
Auch die besten Bilanzen werden der Realität nicht vollständig gerecht. Zwar wird in vielen Energiebilanzen, neben der reinen Antriebsenergie für Geräte, inzwischen auch die graue Energie berücksichtigt. Also jene Energie, die gebraucht wird, um die Maschinen zu bauen oder die Gebäude zu erstellen. Doch Energiefaktoren für Tier und Mensch sucht man vergebens. Dabei braucht auch ein Bauer oder eine Bäuerin Energie. Sei es in Form von Nahrungskalorien, um sich zu ernähren, oder als Wärmeenergie, um nicht zu frieren. Genau genommen steckt sogar jede Menge "graue Energie" in den Arbeitskräften. Eltern ahnen zumindest, wie gross der Energieaufwand ist, bis aus einem Baby eine Arbeitskraft wird. Und wenn die Lebensarbeitszeit vorbei ist, ist weiterhin Energie nötig, um würdevoll altern zu können. Diese Überlegungen mögen lächerlich erscheinen. Nur: Weil derartige Bewertungen fehlen, schneidet z.B. in Ökobilanzen Zucker aus paraguayischem Zuckerrohr, das manuell angebaut, geerntet und per Eselkarren in die Fabrik gebracht wird, sowohl energetisch als auch umweltbelastungsmässig besser ab als Zuckerrüben aus der Schweiz. Weil der Mensch nicht zählt.
