In Artikel 7 des Landwirtschaftgesetztes (LwG) sind die Zielsetzungen für die Produktion und den Absatz land-wirtschaftlicher Erzeugnisse festgelegt. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen können. Dazu stehen die Massnahmen in den Bereichen Qualität, Absatzförderung und Kennzeichnung, Ein- und Ausfuhr, Milchwirtschaft, Viehwirtschaft, Pflanzenbau und Weinwirtschaft zur Verfügung. Im Jahr 2002 sind zur Förderung von Produktion und Absatz im ordentlichen Rahmen rund 826 Mio. Franken aufgewendet worden. Zur Linderung der Turbulenzen auf dem Milchmarkt wurden zusätzlich ausserordentliche Mittel von rund 152,9 Mio. Franken aufgewendet.
Somit ergibt sich der in Tabelle 2 dargestellte Totalbetrag von rund 979 Mio. Franken, wovon im Jahr 2002 rund drei Viertel für die Milchwirtschaft zur Verfügung gestellt wurden. Im Finanzplan 04-07 ist zudem ein weiterer Abbau im Bereich Milchwirtschaft um 140 Mio. Franken während vier Jahren geplant.
Tabelle 2: Ausgaben Produktion und Absatz 2002 im Überblick (Franken)
1Die ausserordentlichen Mittel im Umfang von 152,9 Millionen Franken,
welche der Bund während den Turbulenzen auf dem Milchmarkt für
verschiedene Massnahmen eingesetzt hat, sind eingerechnet.
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003
2.2.1 Milchwirtschaft
Im Jahr 2002 hatte die Milchbranche grosse Herausforde-rungen zu bewältigen:
- markante Einbusse von Marktanteilen auf den ausländi-schen Käsemärkten;
- überdurchschnittliche Käselagerbestände;
- Verlagerung der Milchverwertung von der Käseproduk-tion zur Butter-, Magermilchpulver- und Vollmilchpul-verherstellung;
- überdurchschnittliche Butterlager- und Magermilchpul-verbestände;
- fehlende Möglichkeit für Butterimporte;
- finanzielle Schwierigkeiten beim grössten Milchverwerter Swiss Dairy Food AG; Nachlassstundung am 22. Sep-tember 2002 beantragt.
Das schwierige Umfeld, dem sich die Milchwirtschaft ausgesetzt sah, veranlasste auch den Bund ausserordentliche Massnahmen zu ergreifen:
- Aussetzen der jährlichen Amortisationstranche von 30,6 Mio. Franken bei den Käselagerdarlehen verbun-den mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist um ein Jahr;
- Gewährung von verzinslichen rückzahlbaren Darlehen in der Höhe von 65 Mio. Franken an Branchenorganisatio-nen zum Abbau der überhöhten Käse- und Milchpulver-lager;
- Übernahme der Milchgeldzahlung an mehrere tausend Milchlieferanten der Swiss Dairy Food AG in der Zeit von 1. August bis 22. September 2002 in der Höhe von 57,3 Mio. Franken. Das Vorgehen des Bundes wurde von den Banken durch die Gewährung eines Massakredites unterstützt und ermöglichte nach dem 22. September 2002 die geordnete Milchverwertung und die Veräusserung von Unternehmensteilen im Nachlassstundungsverfahren. Die Liquidationsarbeiten konnten bis Frühling 2003 grösstenteils abgeschlossen werden.
Die aufgeführten Massnahmen ergeben den in Kapitel 2.2 angesprochenen Betrag von 152,9 Mio. Franken und wurden mit nicht ausgeschöpften Budgetmitteln aus anderen Sektoren finanziert.
Neben diesen ausserordentlichen Massnahmen wurden im Jahr 2002 auch ordentliche Ausgaben von rund 600 Mio. Franken im Bereich Milchwirtschaft getätigt. Zu den Marktstützungen (Zulagen und Beihilfen) bei der Milch gehören die Zulagen für verkäste Milch und die Fütterung ohne Silage, die Inlandbeihilfen sowie die Ausfuhrbeihilfen für Käse und andere Milchprodukte. Die Zulage auf verkäster Milch in der Höhe von rund 318 Mio. Franken ermöglicht es den Käsern, Produkte zu konkurrenzfähigen Preisen herzustellen.
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4 Rappen je Kilogramm verkäster Milch. Für die anderen Milchprodukte (z.B. Butter, Magermilch) werden Beihilfen im Inland oder für die Ausfuhr ausgerichtet.
Daneben entstehen auch Kosten in der Höhe von knapp sieben Mio. Franken für die Administration in der Milchverwertung.
Tabelle 3: Produktion und Absatz 2002 - Bereich Milchwirtschaft (Fr.)
Im Bereich Milchwirtschaft der Ausgaben für Produktion und Absatz
stellt die Zulage auf verkäster Milch den grössten Ausgabenposten dar.
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003
2.2.2 Pflanzenbau
Im Pflanzenbau bilden die zu den Ackerbaubeiträgen zählenden Flächenbeiträge mit einem Ausgabenanteil von knapp 30 Prozent und die Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge mit rund 60 Prozent die wichtigsten Massnahmen zur Stützung der inländischen Produktion (siehe Tabelle 4). Damit wird erreicht, dass der Anbau von Acker- und Spezialkulturen in der Schweiz wirtschaftlich interessant bleibt. Um eine angemessene inländische Ölsaatenverarbeitung zu erhalten, unterstützt der Bund den Anbau von Raps, Soja und Sonnenblumen. Dabei reckten im Jahr 2002 auf insgesamt 5,114 Hektaren land-wirtschaftlicher Nutzfläche Sonnenblumen ihre Köpfe ins schweizerische Sonnenlicht (vergleiche SGPV 2003, S. 25). Umgerechnet ergibt dies 38 Sonnenblumen pro Kopf der schweizerischen Wohnbevölkerung1. Der Sonnenblumenertrag betrug im Jahr 2002 15,325 Tonnen und der Ver-brauch von inländischem Sonnenblumenöl 5,250 Tonnen.
Neben den Beiträgen für den Ölsaatenanbau fördert der Bund auch den Anbau von Kartoffeln und von nachwachsenden Rohstoffen. Weiter besteht beim inländischen Zuckerrübenanbau ein Verarbeitungsauftrag des Bundes an die Zuckerfabriken. Diese müssen die Mindestmenge von 120,000 resp. Höchstmenge von 185,000 Tonnen Rohrzucker verarbeiten. Dafür stellt der Bund 45 Mio. Franken zur Verfügung.
Tabelle 4: Produktion und Absatz 2002 - Bereich Pflanzenbau (in Franken)
1Weinabsatzförderung im Ausland.
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003
Im Jahr 2002 wurden für die Obstverwertung total 18,2 Mio. Franken ausgegeben. Dabei wurden, wie aus Abbildung 34 ersichtlich wird, rund 90 Prozent dieses Betrages für den Export von Obstprodukten verwendet.
Verwertungsmassnahmen werden neben den Obstprodukten auch im Weinbau angewandt. Dabei wurden im Jahr 2002 rund 4,38 Mio. Franken für Verwertungsmassnahmen (Weinabsatzförderung im Ausland) ausgegeben.
Abbildung 34: Ausgaben für Obst 2002
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003, S. 173
Zur Marktentlastung im Weinbau wurden von der Traubenernte 3,47 Mio. Liter Traubensaft der alkoholfreien Verwertung zugeführt. Der ausserordentliche Bundesbeitrag für diese Verwertung betrug 6,96 Mio. Franken. Insgesamt wurden 12 Millionen Franken für die Förderung des Weinbaus aufgewendet.
2.2.3 Viehwirtschaft
Seit dem Jahr 2000 erbringt die Proviande im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) Dienstleistungen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt. Dabei werden die folgenden Aufträge mit zweckgebundenen Mitteln aus dem Fleischfonds finanziert:
- Neutrale Qualitätseinstufung auf überwachten öffentlichen Märkten und in Schlachtbetrieben,
- Überwachung des Marktgeschehens in Schlachtbetrieben sowie Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen und
- Erfassung und Kontrolle der Gesuche um Zollkontingentsanteile.
Die Ausgaben für die oben genannte Leitungsvereinbarung mit der Proviande betrugen rund 7,6 Millionen Franken der Ausgaben im Bereich Viehwirtschaft. 5,7 Mio. Franken aus den Mitteln des Fleischfonds wurden in Form von Einlagerungs- und Verbilligungsanträgen von Rind- und Kalbfleisch entrichtet.
Tabelle 5: Produktion und Absatz 2002 - Bereich Viehwirtschaft (in Fr.)
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003
Die inländische Eierproduktion wird seit dem 1. Januar 2002 durch Investitionsbei-träge für den Um- und Neubau von tierfreundlichen Geflügelställen unterstützt. In diesem Jahr wurden knapp 248,000 Franken an die Legehennenhalter ausbe-zahlt, mit denen in erster Linie Aussenklimabereiche gebaut wurden. Diese Mass-nahme ist für die Erfüllung der BTS- und RAUS-Bestimmungen zwingend erforderlich.
Auch aus der Preisausgleichskasse für Eier und Eiprodukte wurden Umstellungsbeiträge für besonders tierfreundliche Legehennenhaltung in der Höhe von 340,000 Franken ausbezahlt. Da die Nachfrage nach inländischen Eiern saisonale Schwankungen aufweist (schwache Nachfrage nach Ostern und in den Sommermonaten), werden durch das BLW rund drei Mio. Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Diese Massnahmen umfassten Aufschlagaktionen (18,6 Mio. Eier im Jahr 2002) sowie Verbilligungsaktionen von 12,6 Mio. Eiern. Dass dies von den Konsumenten honoriert wird, zeigt ein Blick auf Abbildung 35. Knapp 80 Prozent der befragten Personen gaben an, Schweizer Eier immer oder fast immer gegenüber ausländischen Eiern zu bevorzugen.
Abbildung 35: Bevorzugung von einheimischen Produkten gegenüber ausländischen
Quelle: LID
Die Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh in der Höhe von 2,2 Mio. Franken unterstützen das Bestreben Schweizer Nutztiere zu exportieren. Damit kann das Interesse an der schweizerischen Genetik gedeckt werden.
Die von der inländischen Schafhaltung anfallende Wolle von rund 900 Tonnen pro Jahr wird zu knapp der Hälfte von der Inlandwollzentrale des schweizerischen Schafzuchtverbandes übernommen und vermarktet. Ein Drittel der Wolle wird als Abfall entsorgt und ein Viertel von den Schafzüchtern direkt vermarktet. Dabei dient die Wolle seit je her als Grundstoff für die Produktion von Textilien. Da die Nachfrage der inländischen Textilindustrie nach Schweizer Wolle nur gering ist, muss die Wolle von der inlandwollzentrale zum Weltmarktpreis exportiert werden. Dabei dient der Verwertungsbeitrag für Schafwolle von 800,000 Franken einerseits zur Deckung der Betriebskosten (ein Viertel des Betrages) und anderseits kann ein Teil davon an die Produzenten für die gelieferte Wolle ausbezahlt werden.
2.2.4 Absatzförderung
Nach Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes bezweckt die Absatzförderung die subsidiäre Unterstützung von kollekti-ven Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte. Das heisst der Bund unterstützt nationale oder regionale Projekte der Produzenten, Verarbeiter oder des Handels, welche den Absatz oder das Image von Schweizer Landwirtschaftsprodukten im In- und Ausland verbessern. Das Ziel ist die Wertschöpfung der Schweizer Landwirtschaft zu erhöhen und zudem den Export sowie die Vermarktung von Schweizer Produkten zu unterstützen. Dabei werden diese Massnahmen auf die Bereiche Milch- und Tierproduktion, Pflanzenbau sowie gemeinsame und übergreifende Massnahmen verteilt. Die Summe ergibt den Betrag von 55,5 Mio. Franken für die nationale Absatzförderung. Daneben werden auch 3,3 Mio. Franken für die regionale Absatzförderung ausgegeben.
Tabelle 6: Produktion und Absatz 2002 - Bereich Absatzförderung (in Fr.)
Quelle: BLW, Agrarbericht 2003
Aufgrund der wichtigen Bedeutung des Milchsektors in der Schweiz wird ein grosser Teil der finanziellen Mittel der Absatzförderung im Bereich Milchwirtschaft verwendet. Mit knapp 20 Mio. Franken steht der Betrag für die Absatzförderung von Käse im Ausland an der Spitze gefolgt von der Absatzförderung für Milch. Diese Massnahmen sind für die Schweiz wichtig um aktiv im Länderwettbewerb teilzunehmen. Dabei können die entstehenden Synergien über Sorten oder Marken hinweg genutzt werden. Daneben werden auch Beiträge zur Absatzförderung von Fleisch, Gemüse oder Obst ausgerichtet. Mit Beiträgen aus dem Bereich der gemeinsamen Massnahmen werden Projekte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Verkaufsförderung, der Basiswerbung für die schweizerische Landwirtschaft oder der Marktforschung unterstützt. Dazu zählt beispielsweise auch die Kampagne "Gut, gibt,s die Schweizer Bauern.".
In Abstimmung mit der Regionalpolitik des Bundes und dabei insbesondere des Bundesbeschluss "Regio Plus"(Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum) werden auch regionale Absatzförderungsprojekte unterstützt.