Die agrarpolitischen Massnahmen werden in drei Bereiche eingeteilt:
- Direktzahlungen: Diese Zahlungen gelten Leistungen zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und den Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie besondere ökologische Leistungen ab. In den Nahrungsmittelpreisen sind diese Leistungen nicht enthalten, weil dafür kein Markt besteht. Mit den Direktzahlungen stellt der Staat sicher, dass die Leistungen zugunsten der Allgemeinheit von der Landwirtschaft erbracht werden.
- Produktion und Absatz: Bei den Massnahmen in diesem Bereich geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Nahrungsmitteln. Die Zulagen auf verkäster Milch oder der Verarbeitungsauftrag des Bundes für Zuckerrüben stellen zwei solche Massnahmen dar.
- Grundlagenverbesserung: Mit diesen Massnahmen fördert und unterstützt der Bund eine umweltgerechte, sichere und effiziente Nahrungsmittelproduktion. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, Massnahmen im Bereich Forschung und Beratung sowie bei den landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und im Pflanzen- und Sortenschutz. Im Bereich Strukturverbesserungen werden beispielsweise Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen an die Bauern gewährt.
Zu diesen drei Bereichen weitere Bundesausgaben für Landwirtschaft und Ernährung. Diese umfassen Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Familienzulagen in der Landwirtschaft, die Unterstützung Landwirtschaftlicher Forschungsanstalten und des eidgenössischen Gestüts sowie übrige Ausgaben. Der Gesamtbetrag dieser Massnahmen beläuft sich auf rund 383 Mio. Franken. Weiter sind auch die Verwaltungsausgaben von 54 Mio. Franken nicht aufgeführt.
Unter Berücksichtigung dieser Ausgaben gab der Bund im Jahr 2002 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 4,067 Mio. Franken aus. Dies sind acht Prozent vom Gesamtbudget des Bundes.
Abbildung 30: Bundesausgaben 2002 in Mio. Franken
Die Bundesausgaben 2002 aufgeteilt nach Direktzahlungen, Produktion
und Absatz sowie Grundlagenverbesserung (ohne Verwaltung und weitere
Ausgaben). Quelle: BLW, Agrarbericht 2003