Vor langer, langer Zeit haben die Bauern Wälder gerodet, um Platz für sich und das liebe Vieh zu schaffen. Davon profitierten nicht nur die Bauern, sondern auch die Natur: Lebensräume wie Lichtungen, Waldsäume und Weideflächen wurden vermehrt, neue Lebensräume wie Hecken, Obstgärten und Mähwiesen entstanden. Dadurch erhöhte sich die Biodiversität. Man schätzt, dass die Biodiversität ihren Höhepunkt in Europa um 1750 herum erreichte. Danach wurden in den Tallagen grosse Moore trocken gelegt, kurz darauf begann die Industrialisierung in der Landwirtschaft. Damit kam die Natur unter Druck, in den Landwirtschaftszonen ging die Biodiversität deutlich zurück.
1.1 Vom Anfang der Ökologisierung
So vielfältig wie die Wechselwirkungen in der Natur, so vielfältig sind auch die Meinungen, wenn es darum geht, zu bestimmen, wann die Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft eigentlich begann. "1992", so sagen die Einen, "mit der Absegnung der ökologischen Direktzahlungen durch das Parlament." Andere setzen das Datum früher an, bei der Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Jahr 1985, als der Schutz von verschiedenen Lebensräumen in Artikel 18 aufgenommen wurde. Wieder andere datieren den Anfang auf 1988 – damals wurden die Rechtsgrundlagen für ökologische Ausgleichsflächen geschaffen. "Wirklich breite Unterstützung", so lassen andere Quellen sich vernehmen, "erhielten die Bauern doch erst mit der Ökobeitragsverordnung 1993!" "Nein, nein" widersprechen Andersdenkende, "erst als 1996 die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der Bundesverfassung verankert wurde, wurde die ökologische Leistung salonfähig." "Was nützt schon salonfähig", melden sich notorische Besserwisser zu Wort, "erst mit der Anpassung der Direktzahlungsverordnung im Jahr 1998 wurde die Rücksicht auf die Ökologie zur Pflicht und der ökologische Leistungsnachweis Normalität..."
1.2 Von der Welt-Wirtschaft zur Ökologie
Die Gründe, die zur Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft geführt haben, finden sich nicht nur im Natur- und Umweltschutzgedanken. Seit dem 2. Weltkrieg versuchte die Landwirtschaft ihre Produktion zu steigern, um ein angemessenes Einkommen über den Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Produkte zu erreichen. Vermehrt wurden dazu Chemie und Technik eingesetzt, die Erträge stiegen. Es kam zu Überschüssen, die mit Hilfe von Exportsubventionen auf dem Weltmarkt abgesetzt wurden.
Seit der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT stehen die Exportsubventionen unter Druck. Wie andere Staaten auch suchte die Schweiz nach einer Möglichkeit, ihre Bauern weiterhin zu unterstützen, ohne das GATT-Abkommen zu gefährden. Weil die so genannten "Greenbox-Massnahmen" vom GATT nicht betroffen sind, verlegte man die Subventionen in diese Bereiche. Zur Green-Box gehören zum Beispiel allgemeine Beiträge für öffentliche Dienstleistungen, Strukturverbesserungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge für erschwerte Produktionsbedingungen und Abgeltungen für ökologische Massnahmen.
Seit dem GATT-Abkommen wird die Preispolitik immer mehr von der Einkommenspolitik getrennt. Während die Produktpreise im Zuge der Liberalisierung der Märkte stetig sinken, wird das Einkommen vermehrt über Direktzahlungen gestützt. Die Ökologisierung der Landwirtschaft liefert eine plausible und weitestgehend anerkannte Begründung für die Direktzahlungen.
Parallel zur Entwicklung auf dem schweizerischen Agrarmarkt hat sich auch das Verhältnis der schweizerischen Bevölkerung zur Landwirtschaft verändert. Einerseits ist die Wertschätzung der Nahrungsmittelproduktion gesunken und der Stellenwert der Versorgungssicherheit zurückgegangen, andererseits interessiert sich die Bevölkerung für die Qualität, die Herstellungsmethoden und die Herkunft der Produkte. Sie erwartet von der Landwirtschaft eine besondere Rücksichtnahme auf die Umwelt.
1.3 Von der Politik zur Ökologie
Die Ökologisierung der Landwirtschaft wurde von weiteren Rahmenbedingungen begünstigt. So hat die Schweiz verschiedenste internationale Vereinbarungen unterschrieben, die sie nur erfüllen kann, wenn die Schweizer Landwirtschaft ihre Produktion extensiviert. Zum Beispiel die Biodiversitäts-Konvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Rio de Janeiro, 1992), als deren direkte Folge das "Landschaftskonzept Schweiz" und der "nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft" ausgearbeitet wurde.
Oder die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, 1979), die viele indirekte "Empfehlungen" für die Landwirtschaft enthält. Auch im Rahmen der OSPAR-Übereinkommens (Oslo-Paris-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, 1992) hat sich die Schweiz Ziele gesetzt, die – nicht nur, aber doch in weiten Bereichen – die Landwirtschaft betreffen.
Auch im Bereich Luft und Klima ist die Schweiz Verpflichtungen eingegangen. So hat sie die Genfer Konvention unterschrieben (UNO/ECE Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, 1979), die den Ammoniakausstoss bis 2010 deutlich reduziert will – dabei spielt die Extensivierung der Landwirtschaft ebenfalls eine wichtige Rolle.
1993 ratifizierte die Schweiz die Klimakonvention (UNO Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen) und unterschrieb 1997 auch das Kyoto-Protokoll. Weil sowohl Methan als auch Distickstoffoxid (Lachgas) zum Treibhauseffekt beitragen, geht dieses Abkommen ebenfalls die Bauern an, denn Methan und Lachgas fallen auch bei der Tierhaltung an.
1989 beschlossen die Alpenstaaten eine Konvention zum Schutz der Alpen, die Alpenkonvention. Die Landwirtschaft ist von verschiedenen Zusatzprotokollen tangiert. Mit der Ratifizierung müssen die Ziele der Raumplanung (Erhaltung und Pflege wertvoller Kulturlandschaften, Schutz seltener Ökosysteme, Arten und Landschaftselemente) auch in der Landwirtschaftspolitik berücksichtigt werden. Die Schweiz hat allerdings von zehn Protokollen erst eines ratifiziert. Besonderes Gewicht haben in der Alpenkonvention die Bergbauernbetriebe. Zudem sollen "alle erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, damit extensive, naturgemässe Bewirtschaftungsmethoden begünstigt werden". Und nicht zuletzt sollen die Natur- und Landschaftsschutzziele in Anbetracht der "entscheidenden Rolle" der Landwirtschaft mittels Vereinbarungen – sprich marktwirtschaftlicher Instrumente wie Anreize oder Abgeltungen – erreicht werden.
1.4 Ökologie für Alle
Gesamthaft gesehen bietet die Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft allen etwas: Den Umweltschützern mehr Natur, den Konsumentinnen mehr tier- und umweltgerecht produzierte Produkte, den Politikern die Möglichkeit zur Einhaltung internationaler Abkommen und der Wirtschaft die Möglichkeit im globalen Handel mitzumischen.
Am wenigsten klar ist die Situation bei den Bauern: Die Meinungen darüber, ob und wieviel sie vom ökologischen Leistungsnachweis profitieren, sind geteilt. Mehr darüber in Kapitel 5.