Hauptinhalt
Weitere Massnahmen wegen Vogelgrippe
22.01.2021 – (lid.ch) – Nahe der Schweizer Grenze konnte bei einer Krähe das Vogelgrippe-Virus H5N5 nachgewiesen werden. Das BLV ordnet deshalb für die Bodenseeregion weitere Massnahmen an.
Kategorien: Wildtiere Geflügel Tiergesundheit
Die infizierte Krähe wurde zwar in Radolfzell auf deutschem Boden gefunden, doch ist dies bereits der zweite Fall von Vogelgrippe im Bereich der Schweizer Grenze. Deswegen ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Behörden weitere präventive Massnahmen an. Es werden rund um den Bodensee Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet, wie es in einer Mitteilung des BLV heisst.
Beispielsweise dürfen Geflügelhalter ihre Tiere nur noch in Stallungen füttern und tränken, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und Auslauflächen müssen mit Netzen abgedeckt werden.
Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. März 2021 und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.