Hauptinhalt
Verordnungspaket 2021 liegt zur Vernehmlassung vor
04.02.2021 – (lid.ch) - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) legt das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 zur Stellungnahme vor. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Mai 2021.
Kategorien: Agrarpolitik
Das WBF hat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 zur Stellungnahme vorgelegt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung schreibt. Das Verordnungspaket umfasst elf Verordnungen des Bundesrates und eine Verordnung des WBF. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Mai 2021.
Das Verordnungspaket 2021 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Betreffend Direktzahlungsverordnung wird vorgeschlagen, dass Flächen mit Hanf zur Nutzung von Fasern oder zur Nutzung von Samen zu Direktzahlungen berechtigen sollen.
Ausserdem sollen für die Bestimmung des massgebenden Bestandes an Schafen und Ziegen die Daten von der Tierverkehrsdatenbank (TVD) beigezogen werden. Auch soll die TVD-Verordnung aufgrund der jüngsten Revision des Tierseuchengesetzes komplett überarbeitet werden. Dabei soll die Beteiligung des Bundes an der Identitas AG und seine Rolle in der strategischen Führung gestärkt werden.
Fromarte zur Reduktion der Verkäsungszulage
Die Schweizer Käsespezialisten, Fromarte, lehnen die geplante Kürzung der Zulage für verkäste Milch vehement ab, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch dürfe nicht zugunsten der Zulage für verkäste Milch erfolgen. Das Verordnungspaket sieht vor, die Zulage für Verkehrsmilch von bisher 4.5 Rappen je Kilogramm Milch auf neu 5.0 Rappen je Kilogramm Milch zu erhöhen. Im Gegenzug soll dafür die Zulage für verkäste Milch von bisher 15 Rappen je Kilogramm Milch auf neu 14 Rappen je Kilogramm Milch gekürzt werden.