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Teils strengere Grenzwerte
18.02.2020 – (lid.ch) – Das Umweltdepartement (Uvek) hat neue Grenzwerte für Pestizid-Rückstände festgelegt. Erstmals gibt es auch Grenzwerte für Medikamente.
Kategorien: Pflanzenschutz

Für 12 Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln gelten künftig strengere Grenzwerte, wie das Uvek mitteilt. Für diese als besonders problematisch bezeichneten Pestizide gilt ein Grenzwert von unter 0,1 Mikrogramm pro Liter. Die Obergrenze von 0,1 Mikrogramm ist der allgemeine Grenzwert in allen Bächen, Flüssen und Seen. Erstmals gibt es zudem Grenzwerte für drei Arzneimittel.
Die Gewässerschutzverordnung unterscheidet neu zwischen Grenzwerten in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen und jenen in anderen Gewässern. In Gewässern ohne Trinkwasser-Nutzung wird der Grenzwert für 14 Wirkstoffe erhöht, weil dadurch keine neuen Risiken entstehen. Keine Erhöhungen gibt es bei den Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen.
Im Jahr 2017 hatte das Uvek einen Entwurf für eine revidierte Gewässerschutzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Gemäss dieser hätten neu spezifische Grenzwerte für jeden Stoff gegolten, wobei bei 25 Pestiziden der Grenzwert gelockert worden wäre. Dies sei in der Vernehmlassung kritisiert worden, so das Uvek. Zur Sicherung der Trinkwasserqualität und dem verbesserten Schutz der Gewässerlebewesen habe das Uvek deshalb die Vorlage angepasst.