Hauptinhalt
Suisselab weist Vorwürfe der Finanzkontrolle zurück
18.06.2019 – (lid.ch) – Dem nationalen Kompetenzzentrum für Milchanalytik Suisselab wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle vorgeworfen, unrechtmässig rund 2 Millionen Schweizer Franken Subventionsgelder bezogen haben. Der Verwaltungsrat wies die Vorwürfe an der heutigen Generalversammlung entschieden zurück.
Kategorien: Milch

In den Jahren 2016 und 2017 soll das Kompetenzzentrum in Zollikofen rund 2 Millionen CHF zu viel Kosten auf die öffentlich-rechtliche Milchprüfung umgelegt haben. Das wirft die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Suisselab vor, wie diese in einer einer Medienmitteilung schreibt.
Rechenschaftsberichte ohne Beanstandungen
Das Zentrum für Milchanalytik führt im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die öffentlich-rechtliche Milchprüfung durch. Seit Juli 2016 ist Suisselab eine direkte Subventionsempfängerin und muss ihre Subventionsgesuche jährlich beim BLV einreichen. Zudem muss Suisselab einen jährlichen Rechenschaftsbericht über die verwendeten Bundesmittel erstellen. Für die Jahre 2016 und 2017 geschah dies, ohne dass Beanstandungen gemacht wurden.
Nach Treu und Glauben abgerechnet
Umso erstaunter waren die Suisselab-Verantwortlichen, als sie sich nach einer Prüfung der EFK mit dem Vorwurf konfrontiert sahen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. An der Generalversammlung hielt der Verwaltungsrat gegenüber den Aktionären fest: Man habe stets nach Treu und Glauben abgerechnet und sämtliche Umlagen buchhalterisch korrekt vorgenommen. Der Verwaltungsratspräsident Markus Gerber betonte, dass man weder ein Interesse noch einen Anreiz hätte, den Erhalt von Subventionen zu maximieren.
Jahresrechnung trotzdem angenommen
Eine Sonderprüfung zur Kontrolle der eigenen Buchhaltungslegung wurde vom Verwaltungsrat angeordnet, die Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen vorliegen. Ungeachtet davon steht eine mögliche Rückforderung von Subventionen im Raum, darum hat der Verwaltungsrat die Aktionäre rechtzeitig vor der Behandlung der Jahresrechnung in Kenntnis gesetzt. Die Jahresrechnung 2018 wurde nichtsdestotrotz genehmigt.