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Hochansteckendes Vogelgrippevirus nachgewiesen
26.11.2021 – (lid.ch) – Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, war eine hochansteckende Variante der Aviären Influenza die Ursache für den Tod von Geflügel in einem Zürcher Hobbybetrieb verantwortlich. Das BLV ergreift nun zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Kategorien: Geflügel Tiergesundheit

Die Untersuchungen des Instituts für Virologie und Immunologie habe ergeben, dass eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe den Tod von Geflügel in einem Hobbybetrieb im Zürcher Unterland verursacht habe, schreibt das BLV in einer Mitteilung. In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen würden deshalb ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen gelten. Betroffen seien auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen. In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führten die Veterinärdienste nun Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in diesen Zonen auf Geheiss des BLV nur noch unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden und Geflügelmärkte sowie -ausstellungen in diesen Zonen sind verboten. Die Zonen würden vorerst für mindestens drei Wochen bestehen bleiben.
Weiter würden ab nächster Woche die Uferstreifen im Abstand von ein beziehungsweise drei Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten mit einem Fokus auf die Wildvögel, welche die Seuche einschleppen können. In diesen Zonen würden besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf gelten, teilt das BLV weiter mit. Diese Massnahmen würden mindestens bis Ende Januar gelten.
Nach heutigem Wissensstand ist die Vogelgrippe nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.