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Ständerat will Genom-Editierung erlauben
02.12.2021 – (lid.ch) – Der Ständerat hat das Bundesgesetz über die Gentechnik gutgeheissen, nimmt das Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden aber vom verlängerten Gentechmoratorium aus.
Kategorien: Agrarpolitik

Mitte November hatte sich die Wissenschaftskommission des Ständerats zwar für eine erneute vierjährige Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft ausgesprochen. Eine knappe Mehrheit verlangte aber, dass gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial – also artfremde DNA – eingefügt wurde, vom Gentechmoratorium auszunehmen seien. Diesem Antrag ist die kleine Kammer heute gefolgt: Wie die Nachrichtenagentur Keystone-sda berichtet, hat der Ständerat per Stichentscheid durch den Ständeratspräsident Thomas Hefti dem Ausnahmeartikel zugestimmt. Eine solche Ausnahme hatten freisinnige und grünliberale Abgeordnete bereits im Nationalrat erfolglos beantragt.
Nun geht das Geschäft über das abgeänderte Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich zurück an den Nationalrat, der noch einmal darüber beraten muss. Wie das Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt gab, erfolgt die Differenzbereinigung in den Räten aber erst in der Frühlingssession, wenn die Verlängerung des Gentechmoratoriums bereits greift. Während dieser Geltungslücke werde die Verwaltung aber einfach keine Versuchsprojekte bewilligen. Erst wenn das Gesetz bereinigt sei.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) und die Kleinbauern-Vereinigung haben auf den Ständeratsentscheid hin gemeinsam Stellung bezogen und bedauern diese Abschwächung. Sie führe zu einer immensen Rechtsunsicherheit für Produzentinnen und Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten, hiess es in einer Mitteilung.