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Ständerat lehnt Video-Obligatorium in Schlachthöfen ab
03.06.2020 – (lid.ch) - Der Ständerat lehnt die Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachthöfen ab. Als Grund gibt er Unverhältnismässigkeit an.
Der Ständerat lehnt eine Motion von Daniel Jositsch (SP/ZH) zur Einführung obligatorischer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ab, schreibt der Nachrichtendienst SDA. Jositsch wollte eine obligatorische Videoüberwachung in Schlachtbetrieben verankern, insbesondere in den Betäubungs- und Entblutungszonen, um allfälligen Fehlbetäubungen vorzubeugen. Auslöser für Jositschs Vorstoss waren verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen, die wiederholt Tierschutzverstösse ans Licht gebracht haben.
Aktuell bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die für die Kontrolle des Betäubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Diese Selbstkontrolle wird stichprobenartig von den amtlichen Tierärzten überprüft. Eine kürzlich publizierte Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen ergab, dass in vielen Schlachtbetrieben die Kontrolle gänzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde. Trotzdem hält die Mehrheit der Ständeräte die Idee eines Video-Obligatoriums für unverhältnismässig. Auch der Bund sieht keinen Grund für diese Massnahme. Gegen die bestehenden Mängel habe das BLV umgehend Schritte unternommen, so Alain Berset.
Der Schweizer Tierschutz (STS) erachtet hingegen die geforderte Videoüberwachung als ein probates Mittel zur Verbesserung der Situation. In Anbetracht des verursachten Tierleids sei diese Massnahme keineswegs unverhältnismässig, schreibt der STS in einer Mitteilung.