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PSM-Widerruf: Harmonisierung mit EU
03.02.2020 – (lid.ch) – Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020 sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel nicht mehr neu bewertet werden müssen, wenn ihnen in der EU die Bewilligung entzogen worden ist.
Kategorien: Pflanzenschutz Milch
Das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, soll vereinfacht werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt. Damit soll eine zeitliche Verzögerung zwischen Widerruf in der EU und in der Schweiz vermieden werden und die Mittel gleichzeitig vom Markt kommen. Zudem sollen die Fristen für das Inverkehrbringen von Lagerbeständen und die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden.
Das Paket sieht weiter eine Änderung bei der Milchpreisstützungsverordnung vor. Ab 1. Januar 2022 soll die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt werden. Aktuell werden sie an die Verarbeiter ausbezahlt.