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Nutzungsart von Muttertieren muss angegeben werden
03.12.2021 – (lid.ch) – Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen müssen neu in der Tierverkehrsdatenbank die Nutzungsart der Muttertiere angeben.

Der entsprechende Beschluss des Bundesrats zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021 setzt die TVD-Betreiberin Identitas AG mit dem Release der Applikation am 2. Dezember 2021 um, wie sie mitteilt. Nur mit Angabe der Nutzungsart ist eine korrekte Berechnung der Grossvieheinheiten möglich, die ab 2024 als Basis für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet wird.
Die Nutzungsart muss nur bei Muttertieren angegeben werden, nicht bei männlichen Tieren und weiblichen Tieren ohne Nachkommen.
Um den Anfangsaufwand für die Tierhalterinnen und -halter gering zu halten, hat die Identitas AG initial eine Nutzungsart je Tierhaltung und je Einzeltier eingeführt. Diese muss nun bei Bedarf korrigiert werden. Infos gibt es unter: https://schafeziegen.ch/faq.