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Neue Wolfsregulierung wird per 15. Juli in Kraft gesetzt
30.06.2021 – (lid.ch) – Letzten Herbst hat die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz und damit eine gelockerte Wolfsregulierung bachab geschickt. Nun wird die Wolfsregulierung auf Verordnungsstufe geregelt – die neue Jagdverordnung tritt in rund zwei Wochen in Kraft.
Kategorien: Berg- und Alpgebiete Wildtiere

Nach der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes an der Urne im vergangenen September wurden im Parlament zwei Vorstösse überwiesen, die vom Bundesrat verlangten, eine Anpassung des Wolfsschutzes auf Verordnungsstufe zu regeln. Die entsprechenden Anpassungen in der Jagdverordnung treten am 15. Juli in Kraft.
Neu dürfen die Kantone bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen. Bisher waren für ein Abschussgesuch mindestens 15 gerissene Tiere nötig. Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden oder Lamas reichen sogar drei Risse, damit eingegriffen werden kann. Für Gebiete, wo der Wolf bis jetzt nicht unterwegs war und es bis jetzt auch noch keine Schäden gab, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen.
Der Wolfsschutz wird also gelockert, die Regulierung von Wolfsbeständen bleibt aber auch weiterhin klar eingegrenzt: Für einen potentiellen Abschuss werden wie bis jetzt nur Wolfsrisse angerechnet, wenn vorher zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Tierhalterinnen und Tierhalter werden mit der neuen Jagdverordnung beim Herdenschutz finanziell aber auch grosszügiger unterstützt – so gibt es etwa Geld für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen.
Nicht restlos zufrieden
Der Schweizer Bauernverband ist mit der neuen Jagdverordnung nicht ganz zufrieden: Es sei ein zu kleiner Schritt, heisst es in einer Mitteilung. Die Revision gehe zwar in die richtige Richtung – für den Umgang mit dem Wolf wäre jedoch ein grösserer Schritt angezeigt gewesen. So habe der Bestand an Wölfen innerhalb des vergangenen Jahres um 37 Prozent zugenommen und der Druck auf die Nutztiere und deren Halter erhöhe sich. Die rasante Entwicklung der Bestände und die Bildung ständig neuer Rudel würden eine rasche Umsetzung der Revision erfordern. Es seien aber noch weitere Schritte notwendig – sonst stünden die Aufrechterhaltung der Weidebewirtschaftung in immer mehr Regionen des Landes auf dem Spiel.
Auch Naturschutzorganisationen haben Stellung genommen: Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz unterstützten alle Massnahmen, die das Zusammenleben von Bergbevölkerung und Wolf sowie die Erhaltung der regionalen Wolfsbestände fördern würden, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Es brauche aber mehr Mittel für die nötigen Zäune und für kleine Schaf- und Ziegenherden seien die Beiträge an die Behirtung heute generell viel zu tief. Zusätzliche Beiträge, welche die Direktzahlungen für die Behirtung sinnvoll ergänzen würden, kämen in der revidierten Verordnung gar nicht vor, monieren die Organisationen.
Auch nicht zufrieden mit der neuen Jagdverordnung ist die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Der Bundesrat schöpfe den Handlungsspielraum in der Jagdverordnung nicht genügend aus, kritisiert die SAB und verlangt weitere Anpassungen. Der Druck auf die Alpbewirtschaftung sei sehr hoch: Kaum würden die Nutztiere auf die Alpen geführt, käme es zu Übergriffen. Nicht nur die Landwirtschaft sei aber betroffen, sondern auch die einheimische Bevölkerung und der Tourismus. Beim Tourismus verursachten insbesondere die Herdenschutzmassnahmen Konflikte. Es brauche deshalb dringend substanzielle Erleichterungen im Umgang mit dem Wolf. Die SAB ist der Meinung, dass bereits ein einziger Riss an einem Pferd, Esel, Alpaka oder Rindvieh zur Regulierung des Wolfs führen müsste. Es seien ja gerade Esel und Alpakas, die eigentlich die Nutztiere gegenüber dem Wolf schützen sollten und diese würden nun selber angegriffen.