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Nationalrat hält am Schleppschlauch-Obligatorium fest
18.06.2021 – (lid.ch) – Der Nationalrat hat die Motion Hegglin abgelehnt, die weiterhin finanzielle Unterstützung für das Ausbringen von Gülle mit emmissionsmindernden Verfahren verlangte, ohne dies aber obligatorisch zu machen. In der Branche stösst der Entscheid auf Kritik.

Aktuell werde rund 45 Prozent der Gülle emissionsarm ausgebracht, wegen der topographischen Verhältnisse seien maximal 70 Prozent möglich, schreibt der Schweizer Bauernverband in einer Mitteilung. Vor allem grössere Talbetriebe seien umgestiegen. Bei kleineren Betrieben stiegen die damit verbundenen Zusatzkosten und Betriebe mit Hanglagen müssten in Zukunft verschiedene Gülle-Systeme nutzen, was die Kosten zusätzlich in die Höhen treibe und unnötigerweise auch graue Energie von unausgelasteten Systemen verbrauche, heisst es weiter. Ein Ausbringen der Gülle ausschliesslich über Lohnunternehmen berge die grosse Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet werden könnten. Das wiederum könne den positiven Schleppschlauch-Effekt zunichtemachen, so der SBV.
Grundsätzliche Ausnahmen für kleine Betriebe sind nicht vorgesehen, sondern müssen im Einzelfall definiert werden. Für den SBV lässt sich dies schwer umsetzen und führt zu unverhältnismässigen Kosten.
Was bedeutet der Entscheid für die Praxis?
«Aus technischen und konstruktiven sowie aus Gründen der Verkehrszulassung können nicht alle Fässer, die derzeit für die Gülleausbringung eingesetzt werden, einfach so mit emissionsmindernden Systemen ausgerüstet werden», sagt Roman Engeler, Direktor des Schweizerischen Verbandes für Landtechnik (SVLT). Viele Betriebe seien deshalb gezwungen, in neue Fässer zu investieren.
Engeler weist zudem daraufhin, dass der europäische Landtechnik-Markt die entstehende und heute schon bestehende Nachfrage gar nicht in dieser kurzen Zeit befriedigen könne. Das Obligatorium tritt bereits 2022 in Kraft. Wegen der Corona-Pandemie seien viele Hersteller zudem mit der Abarbeitung der Aufträge im Rückstand und es existiere international eine Rohstoffknappheit.
«Für einen Landwirt ist es zudem oft nicht klar, ob ein System für die bodennahe Gülleausbringung überhaupt die Anforderungen der emissionsmindernden Ausbringverfahren erfüllt», so der SVLT-Direktor. Entsprechende Anfragen seien in den vergangenen zwei Jahren von den zuständigen Bundesämtern nicht oder nur unzureichend beantwortet worden.