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Mindestgrenzschutz für Zucker bis Ende Jahr verlängert
25.08.2021 – (lid.ch) – Der Bundesrat verlängert den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 Kilogramm bis Ende Jahr. Auf Ersuchen der Wirtschaftskommission des Ständerats würden damit unveränderte Grenzschutzmassnahmen gelten, bis das Parlament in der Herbstsession 2021 die Entscheide zur parlamentarischen Initiative 15.479 gefällt haben werde, teilt der Bundesrat mit.
Kategorien: Agrarpolitik Handel Zuckerrüben

In der Sondersession Anfang Mai behandelte der Nationalrat die parlamentarische Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» und änderte das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 ab, um den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 Kilogramm Zucker weiterzuführen. Dies entgegen der damaligen Stellungnahme des Bundesrates, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Der Bundesrat spreche sich nach wie vor gegen die Beibehaltung des Mindestgrenzschutzes und dessen gesetzliche Verankerung aus, insbesondere im Hinblick auf die negativen Auswirkungen auf die Herstellungskosten in der Schweiz und auf die Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie, heisst es weiter.
Der Ständerat folgte Anfang Juni dann dem Minderheitsantrag seiner vorberatenden Kommission und beschloss, auf das Geschäft einzutreten. Die ständerätliche Wirtschaftskommission entschied aber, vor der Detailberatung die betroffenen Kreise anzuhören, womit das Geschäft nicht mehr in der Sommersession behandelt werden konnte. Die Wirtschaftskommission des Ständerats beantragte deshalb beim Bundesrat, den bisher bis Ende September 2021 befristeten Mindestgrenzschutz bis Ende Jahr zu verlängern. So sollte verhindert werden, dass der Grenzschutz vor dem Parlamentsbeschluss sinkt und dann nach der möglichen Wiedereinführung des Mindestgrenzschutzes wieder ansteigt.
Der Bundesrat habe diesem Antrag nun stattgegeben und mit der Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker von 7 Franken je 100 Kilogramm bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, heisst es abschliessend.