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Konsumentenschutz: Vermerk «Ohne GVO» verwirrt
27.05.2020 – (lid.ch) - Tierische Produkte sollen künftig mit dem Vermerk «Ohne GVO» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Das heisse aber noch lange nicht, dass keine Gentechnik eingesetzt worden sei, warnt der Konsumentenschutz.
Kategorien: Futterbau Ölsaaten Lebensmittelsicherheit
Für den Konsumentenschutz stelle die Kennzeichnung mit dem Vermerk «Ohne GVO» eine bewusste Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten dar, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes laut einer Mitteilung. Denn der Deklarations-Zusatz auf dem Produkt «Für die Fütterung der Tiere wurden keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt» sei kompliziert und könne auch anders formuliert werden.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten werde es unmöglich, dies richtig zu deuten. Denn wenn der Fütterung keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Einsatz gekommen sind, heisse das noch lange nicht, dass dies auch für die Produktion von Fleisch, Milch, Käse oder Joghurt gelte. Schliesslich würden Futtermittelzusätze durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen gewonnen.
«Eine Auszeichnung ‘Ohne Gentechnik’ dürfte nur dann erfolgen, wenn im ganzen Prozess keine Gentechnik eingesetzt wurde, ansonsten täuscht man die Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Stalder. Einmal mehr sei dem Druck des Bauernverbandes und gewissen Vertretern der Lebensmittelindustrie nachgegeben worden.